Französischer Senat verabschiedet Gesetzesentwurf zur Internetsperre bei Urheberrechtsverstößen

Mit großer Mehrheit haben die Senatoren das ursprüngliche Vorhaben der französischen Regierung unterstützt, Nutzer bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen bis zu ein Jahr lang vom Netz abzukoppeln.

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Der französische Senat hat Ende vergangener Woche mit großer Mehrheit den umstrittenen Gesetzesentwurf der Regierung zum Kappen von Internetzugängen bei wiederholten Urheberrechtsverstößen für bis zu einem Jahr verabschiedet. 297 Senatoren stimmten für das Vorhaben zum Kampf gegen die "gewöhnliche Internetpiraterie", nur 15 aus den Reihen der Sozialisten, der Konservativen und der Zentrumspartei lehnten die Initiative unter dem Aufhänger "Schöpfung und Internet" ab. Die Abgesandten der kommunistischen Partei enthielten sich.

Neu hinzugefügt haben die Senatoren dem Entwurf eine Korrektur, wonach den Bestraften zumindest das E-Mailen erlaubt bleiben soll. Dieser Passus steht aber unter der Bedingung, dass es technisch möglich sein muss, andere Internetdienste und vor allem illegale Filesharing-Aktivitäten zu blockieren. Die französische Kulturministerin Christine Albanel hält den Änderungsvorschlag somit derzeit nicht für umsetzbar. Auch per E-Mail könnten über Anhänge einfach geschützte Musikstücke verschickt werden, gab die Politikerin vom konservativen Parteienbündnis UMP zu bedenken.

Albanel zeigte sich zugleich erleichtert, dass ein anderer Änderungswunsch aus dem Wirtschaftsausschuss keine Mehrheit fand. Demnach sollte die Internetsperre durch eine Geldstrafe ersetzt werden. Die Regierung war gegen diesen Ansatz, da er im Gegensatz zu der eigenen Variante nicht "didaktisch", sondern repressiv ausgerichtet sei. Der Entwurf geht auf das in Großbritannien unter dem Aufhänger "3 Strikes" diskutierte und in Frankreich von einer Kommission unter Vorsitz des früheren FNAC-Chefs Denis Olivennes entworfene Modell der "abgestuften Antwort" (riposte graduée) auf Urheberrechtsverletzungen zurück. Nach einer Warnung per E-Mail oder per Brief soll der Nutzer, dem die Kontrollbehörde Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) bei Rechtsverletzungen auf die Schliche gekommen ist, zunächst einen Monat und gegebenenfalls bei weiteren Verstößen ein Jahr lang vom Internet abgekoppelt werden.

Das Papier muss nun im französischen Abgeordnetenhaus behandelt werden. Dieses ist in Urheberrechtsfragen bekannt für die Verabschiedung innovativer Lösungsansätze, die aber später auch gerne wieder kassiert werden. Mit intensiven und langwierigen Debatten des Vorstoßes ist somit zu rechnen.

Sollte das von der französischen Musik- und Filmindustrie nachdrücklich unterstützte Anti-Filesharing-Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, könnten Probleme mit dem EU-Recht drohen. Das EU-Parlament sprach sich in der 1. Lesung des Telecom-Pakets dafür aus, dass auch beim Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ohne Einschalten der Justiz keine Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer erfolgen dürfen. Der französische Sozialist Guy Bono, der den Korrekturvorschlag federführend mit eingebracht hatte, freute sich daraufhin über ein Signal aus Brüssel gegen die "abgestufte Antwort". Ein Regierungsvertreter erklärte das Votum der EU-Abgeordneten aber bereits für vereinbar mit dem eigenen Gesetzesentwurf.

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(Stefan Krempl) / (anw)