EU-Parlament für Verlängerung des Urheberrechtsschutzes für Musiker auf 70 Jahre

Die Abgeordneten haben sich dafür ausgesprochen, die Schutzfristen für Musikkünstler von 50 auf 70 Jahre auszudehnen. Die EU-Kommission hatte zuvor ein sogar 95-jähriges Schutzrecht ins Spiel gebracht.

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Das EU-Parlament hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag in Straßburg dafür ausgesprochen, die Schutzfristen für Musikkünstler von 50 auf 70 Jahre auszudehnen. 377 Abgeordnete stimmten in 1. Lesung für eine entsprechende Richtlinie, 178 dagegen; 37 Volksvertreter enthielten sich. Die EU-Kommission hatte zuvor in einer Mitteilung und einem späteren Direktivenentwurf vorgeschlagen, die Schutzrechte sogar auf 95 Jahre zu verlängern. Dieses Ansinnen ging den Abgeordneten dann doch zu weit.

Ziel der Richtlinie ist es, die soziale Situation ausübender Künstler zu verbessern. Da Sänger und Musiker ihre Karriere häufig relativ jung starten würden, seien Aufzeichnungen ihrer Darbietungen gegen Ende ihres Lebens oft nicht mehr urheberrechtlich geschützt, heißt es zur Begründung der Initiative. Um zu gewährleisten, dass ausübende Künstler tatsächlich von der geplanten Ausweitung der Schutzfrist profitieren, sollen diese nach dem 50. Jahr der Veröffentlichung von Werken von den Plattenfirmen jährlich eine Vergütung erhalten. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Einnahmen, die ein Label im vorangegangenen Jahr aus der Vervielfältigung, dem Vertrieb und der Zugänglichmachen von Tonträgern erzielt hat, an die entsprechend berechtigten Musiker zahlt. Zurück wies das Parlament dabei den Ansatz der Kommission, kleinere Plattenfirmen mit Gesamteinnahmen unter zwei Millionen Euro von dieser Auflage zu befreien.

Die Volksvertreter verlangen zudem eine Untersuchung, ob eine Verlängerung der Schutzdauer auch für die ausübenden Künstler und die Produzenten in der Filmwirtschaft notwendig sei. Grundsätzlich müsse der kreative Beitrag aller Künstler anerkannt werden und sich in der Richtlinie widerspiegeln. Die Kommission soll daher eine Folgenabschätzung für den audiovisuellen Bereich durchführen.

Über den Richtlinienentwurf muss der EU-Rat noch entscheiden. Bei einer diplomatischen Vorabstimmung war der Kompromissvorschlag der Ausdehnung der Schutzfrist auf 70 Jahre im März aber bereits durchgefallen. Die Kommission muss daher nun neue Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über das Vorhaben anstoßen. Bürgerrechtsorganisationen und Forscher raten unterdessen generell von einer Verlängerung des Urheberrechtsschutzes ab. Sie fürchten, dass davon nur die Industrie, die Rechteinhaber sowie eine Handvoll ins Rentenalter kommende Popstars profitieren würden. (Stefan Krempl) / (pmz)