Auch Apple, Google und Yahoo wollen in E-Mails schauen

Nicht nur Microsoft nimmt sich das Recht heraus, zu diversen Zwecken ins Postfach seiner Kundschaft zu blicken. Ähnliche Passagen finden sich auch in den Nutzungsbedingungen von Apple, Google und Yahoo.

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In der vergangenen Woche kam es zu einem Aufschrei der Empörung, als sich herausstellte, dass Microsoft zur Verfolgung eines Leakers im E-Mail-Bestand von Hotmail schnüffelte – und dies auch noch mit den eigenen Nutzungsbedingungen begründete, die dies ganz ohne richterlichen Beschluss zuließen. Allerdings ist Microsoft nicht der einzige US-amerikanische E-Mail-Anbieter, der sich solche Rechte herausnimmt. Wie ein Blick in die Nutzungsbedingungen von Apples iCloud, Googles Gmail und Yahoo Mail zeigt, dürfen auch diese Unternehmen unter Umständen ungestraft in Kundennachrichten stöbern.

So heißt es etwa bei Apple, der Nutzer erkläre sich damit einverstanden, dass der iCloud-Betreiber "ohne Ihnen gegenüber zu haften auf Ihre Kontoinformationen und Ihre Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren und/oder an Strafverfolgungsbehörden, andere Behörden und/oder sonstige Dritten weitergeben darf". Dies ist nicht nur dann erlaubt, wenn es das Gesetz so verlangt, sondern auch, "wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist".

Das gilt unter anderem,um "rechtliche Verfahren" durchzusetzen, aber auch, um "potenzielle Verletzungen dieser Vereinbarung" zu prüfen. Auch wenn es um Sicherheit, mögliche Betrügereien oder technische Probleme geht, schaut Apple gegebenenfalls in die Post – auch, wenn "die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Apple, seinen Nutzern, Dritten oder der Öffentlichkeit" zu schützen sind, jedoch nur "im gesetzlich erforderlichen oder erlaubten Rahmen".

Auszug aus Apples "Nutzungsbedingungen für iCloud".

Yahoo und Gmail arbeiten ähnlich. So ist der Portalbetreiber berechtigt, "auf Inhalte zuzugreifen und ggf. an Dritte weiterzugeben oder sie zu löschen, soweit Yahoo hierzu rechtlich verpflichtet ist oder dies nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig und rechtlich zulässig" sei. Das gelte unter anderem dann, wenn "gesetzliche Bestimmungen oder richterliche oder behördliche Anordnungen" zu erfüllen sind.

Aber auch, um die Einhaltung des Nutzungsvertrages sicherzustellen, auf die Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch Dritte zu reagieren sowie, und das ähnelt wiederum Microsofts Argumentation, "die Rechte oder die persönliche Sicherheit von Yahoo, der Yahoo-Nutzer oder der Öffentlichkeit zu wahren". Zudem darf Yahoo auch bei technischen Problemen an die Post.

Gmail argumentiert in seinen Nutzungsbedingungen in einem vergleichbaren Sinn. "Mit der Nutzung von Google-Services erkennen Sie an und stimmen zu, dass Google Informationen zu Ihrem Konto und den mit diesem Konto verbundenen Content möglicherweise aufruft, erhält oder weitergibt, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder Google sich in gutem Glauben befindet, dass der Zugriff auf diese Informationen, die Beibehaltung oder die Weitergabe notwendig sind."

Letzteres gilt wiederum dann, wenn "anwendbaren Gesetzen, Regelungen, gerichtlichen Verfahren oder durchsetzbaren behördlichen Anfragen" nachgekommen werden muss, die Geschäftsbedingungen durchgesetzt werden sollen ("einschließlich der Untersuchung möglicher Verstöße") oder man sich um Betrugsvorwürfe, Sicherheitslücken oder "technische Probleme" inklusive Spamfilter kümmern will. Und auch Google behält sich vor, im Falle der Verletzung seiner Rechte, "des Eigentums oder der Sicherheit von Google, seiner Nutzer und der Öffentlichkeit" auf Inhalte zuzugreifen, "so wie dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist". (bsc)