Schweizer Rechtskommission weist Gesetz zur Online-Überwachung zurück

Mit 16 zu 9 Stimmen sprach sich die Rechtskommission des Schweizer Nationalrats gegen eine Lockerung des Gesetzes zu präventiver Überwachung und heimlichen Online-Durchsuchungen aus.

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Von
  • Dorothee Wiegand

In der Schweiz hat die Rechtskommission (RK) des Nationalrates gegen die geplante Verschärfung eines Gesetzes zur inneren Sicherheit gestimmt. Mit 16 zu 9 Stimmen wiesen die Mitglieder der RK die Reform des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) an die Regierung zurück. Die Kommission steht auf dem Standpunkt, dass das geltende Strafrecht Ermittlern bereits genügend Spielraum bietet und die Privatsphäre Einzelner nicht zu sehr beeinträchtigt werden sollte.

Laut Berichten in der Basler Zeitung, dem Tagesanzeiger und dem St. Gallener Tagblatt setzen sich mit diesem Antrag die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Grünen gemeinsam mit der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gegen die Mitteparteien durch. Der RK-Vertreter Lukas Reimann von der SVP sagte, er halte das Gesetz aus datenschützerischen Gründen für gefährlich und die SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer bezeichnet es als "großen Lauschangriff". Während Leutenegger sich vorstellen könnte, ganz auf BWIS II zu verzichten, seien andere Mitglieder der SP bereit, das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen zu verschärfen. Allerdings verlangten sie, dass der Bundesrat zunächst die Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit präziser beschreibt und wirksamere Maßnahmen für die Aufsicht des Bundes über mögliche Überwachungsmaßnahmen vorsieht.

Im April 2007 hatte sich der die Schweizer Regierung trotz deutlicher Kritik an BWIS II dafür ausgesprochen, an den geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, Spionage und verbotenem Waffenhandel festzuhalten und im Juni hatte der Bundesrat den Entwurf verabschiedet. Die Revisionspläne sehen unter anderem die präventive Überwachung von Telefongesprächen, E-Mails und Briefen vor, außerdem den Einsatz von Abhörwanzen in privaten Räumen sowie heimliche Online-Überwachung von Computern. Diese Maßnahmen des geplanten BWIS II sollten ausdrücklich auch gegen Personen möglich sein, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht. (dwi)