Innenausschuss des Bundestags beschließt heimliche Online-Durchsuchungen

Die Innenpolitiker haben mit den Stimmen der großen Koalition den umkämpften Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt abgesegnet, die Opposition warnte vor dem Entstehen eines übermächtigen Behördenmolochs.

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Der Innenausschuss des Bundestags hat den umkämpften Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Montag mit den Stimmen der großen Koalition abgesegnet. Gegen das Votum der Opposition befürworteten Union und SPD dabei die Änderungen, auf die sich die Verhandlungsführer aus den eigenen Reihen vergangene Woche geeinigt hatten. Die in das Vorhaben integrierte Lizenz für das BKA zu heimlichen Online-Durchsuchungen wird so zunächst bis 2020 für einen langen Probelauf festgeschrieben. Zudem soll der Datenschutzbeauftragte der Wiesbadener Polizeibehörde mit über das Aussortieren von Inhalten wachen, die den an sich absolut geschützten Kernbereich privater Lebensführung berühren. Dieser Kompromiss wird selbst innerhalb von Ermittlerkreisen als nicht verfassungsgemäß angesehen.

Mit dem Beschluss der Innenpolitiker ist der Weg frei für die Verabschiedung des Projekts im Plenum des Parlaments am Mittwoch. Dem BKA sollen damit unter anderem auch Befugnisse für bundesweite Rasterfahndungen, die präventive Telekommunikationsüberwachung einschließlich Abhören der Internet-Telefonie sowie zum großen Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume zur Bekämpfung des Terrorismus gegeben werden. Die Grünen warnten im Einklang mit FDP und Linken vor "einer einzigartigen Machtkonzentration" bei der Fahndungsbehörde. Es entstehe ein Moloch, der sich der Kontrolle durch Parlament und Generalbundesanwaltschaft entziehe. Die Sicherheitsarchitektur werde mit dem Gesetz in "schlimmer Weise" verändert. Die Linken beklagten: "Das BKA ähnelt künftig mehr einem Geheimdienst als einer Polizeibehörde."

Alle Oppositionsfraktionen bezeichneten es als völlig unzureichend, Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten nur ein eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zuzugestehen. Die Koalitionsfraktionen hielten dagegen, dass das Gesetz "eine bestehende Lücke im Sicherheitssystem schließt". Die Sicherheitsbehörden müssten die Möglichkeit erhalten, ihre Methoden dem technischen Fortschritt anzupassen. Darüber hinaus würden die neuen Instrumente wie der Einsatz des Bundestrojaners und die bundesweite Rasterfahndung nach fünf Jahren evaluiert. Gegen den Vorstoß hagelte es Ende vergangener Woche noch einmal Proteste von vielen Seiten. In Wiesbaden demonstrierten Bürgerrechtler und Datenschützer aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Sonntag vor dem BKA-Sitz mit Sprechchören wie "Wir wollen keinen Überwachungsstaat" gegen das Gesetz. Die Aktivisten riefen die Bevölkerung auf, sich anhand eines Musteranschreibens an ihre Abgeordneten von CDU und SPD zu wenden und diesen ihre Bedenken deutlich zu machen.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (pmz)