Bundeskabinett beschließt elektronischen Einkommensnachweis ELENA

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zu ELENA beschlossen. Zum 1.1.2012 soll der elektronische Entgeltnachweis kommen, der bei der Beantragung von Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld I, dem Erziehungsgeld und dem Wohngeld eingeführt wird.

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Von
  • Detlef Borchers

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zu ELENA beschlossen. Zum 1.1.2012 soll der elektronische Entgeltnachweis kommen, der bei der Beantragung von Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld I, dem Erziehungsgeld und dem Wohngeld eingeführt wird.

Derzeit erstellen 2,8 Millionen deutsche Arbeitgeber jährlich ca. 60 Millionen Bescheinigungen, die nach § 312 Sozialgesetzbuch aus dem EDV-System auf Papiervordrucke der Bundesanstalt für Arbeit gedruckt werden, um anschließend in andere Systeme eingebenen zu werden. ELENA soll diesen Medienbruch beseitigen: Arbeitgeber senden ihre Entgelt-Daten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS), wo sie von Sachberabeitern der Bundesanstalt für Arbeit abgefragt werden können, sowie der Arbeitnehmer mit seiner qualifizierten digitalen Signatur die Einwilligung zur Datenabfrage dokumentiert hat. Dabei ist ELENA selbst keine eigenständige Chipkarte, sondern nur eine auf einer Karte aufgebrachten qualifizierte Signatur, die öffentlich überprüft werden kann und die manuelle Unterschrift eines Antragsstellers auf Leistungszahlungen ersetzt. Gleichzeitig soll sie die "rechtssichere Kontrolle des Datenabrufs" feststellen.

Wie das Wirtschaftsministerium in seiner Mitteilung zum heutigen Kabinettsbeschluss ausführt, soll ELENA die Unternehmen um Verwaltungskosten von mehr als 85 Millionen Euro im Jahr entlasten. Dafür kommen Kosten auf die Arbeitnehmer zu. Sie müssen sich eine qualifizierte digitale Signatur besorgen, die auf dem kommenden elektronischen Personalausweis oder "auf jeder modernen Bankkarte" gespeichert wird. Derzeit kostet eine solche Signatur mit einem drei Jahre gültigen Zertifikat bei den Trustcentern durchschnittlich 60 Euro. Bis zum Start von ELENA hofft man, dass die Kosten auf 40 Euro gefallen sind und mit der massenhaften Nutzung von ELENA noch weiter fallen können. Das Wirtschaftsministerium formuliert die angestrebte Entwicklung so: "Die Kosten des qualifizierten Zertifikates liegen nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund 10,- Euro für 3 Jahre."

Inwieweit Arbeitnehmer diese Kosten erstattet bekommen, ist noch unklar. Im Gesetzesentwurf ist vom "Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für das qualifizierte Zertifikat" die Rede, wenn der Arbeitnehmer sich nicht schon vor der Nutzung von ELENA ein Zertifikat besorgt hat. Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II werden die Signaturkosten vom Staat bezahlt, nicht aber die Kosten für die notwendige Smartcard als Signaturträger. Außerdem übernimmt der Bund eine Vorfinanzierung in Höhe von 55 Millionen Euro, mit der die Zentrale Speicherstelle (ZSS) in Regie der Deutschen Rentenversicherung aufgebaut wird.

Die Bunderegierung sieht ELENA als Antriebsmotor, der der seit mehr als 10 Jahren angeboten Signaturtechnik den nötigen Anschwung verleiht. So erklärte Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zum ELENA-Beschluss: "Mit der qualifizierten Signaturkarte nutzen wir ein System, das bedeutend für die Entwicklung der neuen Kommunikationstechniken ist. Die Signaturkarten bieten den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise die Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen sowie auf elektronischem Wege rechtssicher zu unterschreiben. Davon profitiert der Verbraucher, der elektronische Handel und die Dienstleistungswirtschaft."

Die von Datenschützern vorgebrachten Bedenken gegen die unmäßige Vorratsdatenspeicherung von Beschäftigungsdaten werden vom Wirtschaftsministerium nicht geteilt. "Die Daten in der Zentralen Speicherstelle werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten, durch den Teilnehmer legitimierten Abrufs möglich. Ein direkter Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Hacker möglich, da die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt", heißt es in der Presseerklärung zum Kabinettsbeschluss. Überdies sei das Verfahren auch deswegen datenschützend, weil der Arbeitgeber im Gegensatz zum heutigen Papierverfahren nicht erfahren könne, ob sein Arbeitnehmer Sozialleistungen beantragt.

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(Detlef Borchers) / (jk)