Nach EuGH-Urteil: Justizminister rückt von Vorratsdatenspeicherung ab

Nachdem die EU-Regeln zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt wurden, hat Justizminister Heiko Maas erklärt, für eine deutsche Datensammlung keinen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen. Die Vereinbarung des Koalitionsvertrags sei hinfällig.

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Von
  • dpa

Nach dem Nein des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung sieht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) keinen Grund mehr, schnell einen deutschen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. "Damit ist eine neue Situation eingetreten", sagte Maas am Dienstag in Berlin. "Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet." Auch Zwangsgelder drohten nicht mehr.

"Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig auswerten", sagte Maas laut Mitteilung.. "Dann werden wir mit unserem Koalitionspartner neu über das Thema Vorratsdatenspeicherung reden müssen. Wir werden das weitere Verfahren und die Konsequenzen ergebnisoffen besprechen."

Noch Mitte Februar hatte Maas angekündigt, ein Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung komme auf jeden Fall. Der Gerichtshof hatte das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für ungültig erklärt. Die Regelung sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger, hieß es. Es könnte das Gefühl entstehen, ständig überwacht zu werden, während die Schutzmechanismen nicht ausreichten. (mho)