Namensstreit um "Android"

Ein Software-Entwicker aus Illinois hat Google und die Open Handset Alliance wegen der Nutzung der Markenbezeichnung "Android" auf 94 Millionen US-Dollar verklagt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 132 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Rudolf Opitz

Der Software-Entwickler Eric Specht aus Palatine, Illinois, streitet mit Google und den Mitgliedern der Open Handset Alliance (OHA) um die Nutzung der Markenbezeichnung "Android", dem Namen des Mobil-Betriebssystems, das etwa in T-Mobiles G1 oder im von Vodafone vertriebenen HTC Magic zum Einsatz kommt. Einer Online-Meldung des Wirtschaftsmagazins Forbes zufolge verlangen Specht und sein Anwalt Martin Murphy eine einstweilige Verfügung zum Stopp von Android-Produkten und 94 Millionen US-Dollar wegen der unrechtmäßigen Nutzung von Spechts Warenzeichen. Google-Sprecher Andrew Pederson bezeichnete die Ansprüche als "wertlos" und fügte hinzu, man werde sich heftig gegen sie verteidigen.

Specht soll bereits 1998 die kleine Firma Android Data gegründet haben, welche sich auf Software spezialisiert hatte, die den Datentransfer von Webseiten "sicherer und effizienter" machen sollte. Das U.S. Patent and Trademark Office (PTO) erteilte Specht 2002 die Namensrechte.

Google beantragte den Schutz an Android als Namen für das Betriebssystem im Oktober 2007, erhielt aber im Februar 2008 von PTO eine Absage, die mit der Ähnlichkeit zu Spechts Warenzeichen begründet wurde, zumal es sich bei beiden Produkten um Software handele. Google widersprach der Entscheidung und argumentierte, Specht habe seinen Anspruch wegen Inaktivität verloren. Der Einspruch wurde jedoch zurückgewiesen, und Googles Warenzeichen-Verfahren im November 2008 eingestellt.

Spechts Anwalt Murphy vergleicht das Vorgehen gegen Google mit einem Kampf David gegen Goliath. Die heikle Frage, warum Specht erst jetzt aktiv werde, wo das Geschäft mit Android-Geräten längst angelaufen sei, beantwortete Murphy damit, dass sein Klient zunächst gedacht habe, der Name "Android" beziehe sich auf die Smartphones – also Hardware. Specht sei sofort tätig geworden, als ihm klar wurde, dass sich der Name auf die Betriebssoftware beziehe.

Zunächst muss Specht aber nachweisen, dass die Namensgleichheit zu Verwechslungen führen könnte – ein Punkt, der seinen Anspruch zu Fall bringen könnte. Murphy gestand ein, dass aufgeklärte Kunden wohl zwischen Googles Mobil-Plattform und Spechts E-Commerce-Software unterscheiden könnten. Er wolle aber verhindern, dass Specht mit seinem Markennamen als Google-Nachäffer dastehen könnte.

Bislang hat Google seine Kläger nicht kontaktiert, was sich aber nächste Woche ändern könnte: Bis Donnerstag will Murphy eine einstweilige Verfügung erwirken, um alle Android-Smartphones vom Markt zu nehmen. Letztlich rechnet der Anwalt von Specht mit einem Vergleich. Das könnte bedeuten, dass auf auf den Android-Handys zukünftig der Hinweis prangt, dass Android ein Warenzeichen von Specht und der Android Data Corp. ist. (rop)