Bayern und Baden-Württemberg fordern härteres Vorgehen gegen "Killerspiele"

Die sogenannten "Killerspiele" bleiben ein Thema, bei dem Landespolitiker immer wieder mit Forderungen nach Verboten in die Öffentlichkeit treten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 628 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

In den vergangengen Tagen wurden die Rufe vor allem von Landespolitikern wieder lauter, die ein härteres Vorgehen gegen sogenannte "Killerspiele" beziehungsweise gegen Spiele, die sie als gewaltverherrlichend ansehen, fordern. Bereits zuvor, nach dem Amoklauf von Winnenden, gab es heftige Diskussionen, ob denn sogenannte E-Sport-Events, in denen unter anderem beispielsweise Counter-Strike gespielt wird, angebracht seien. In Stuttgart wurde eine Veranstaltung der ESL Pro Series untersagt, eine weitere in Nürnberg wurde auf Druck der Politik verlegt.

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) meinte nun gegenüber den Badischen Neuesten Nachrichten, in Stuttgart sei richtig entschieden worden, als man den E-Sport-Event verboten habe. Auch einer entsprechenden Veranstaltung am 5. Juni in Karlsruhe stehe er kritisch gegenüber. Rech machte sich in diesem Zusammenhang für ein generelles Verbot von "Ballerspielen" stark.

Ähnliches ist dieser Tage aus Bayern zu hören. Die CSU-Landesregierung möchte die Verbreitung von "Killerspielen" eindämmen. Dafür forderten Innenminister Joachim Herrmann und Sozialministerin Christine Haderthauer eine Überarbeitung der Kriterien bei der Bewertung der Altersfreigabe von Computerspielen. Ähnlich wie in Niedersachsen will Haderthauer zudem jugendliche Testkäufer einsetzen, um den Verkauf von alterbeschränkten Ballerspielen an Jugendliche zu verhindern.

Gegen die Einstufungen der Spiele für bestimmte Altersgruppen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) machte Haderthauer laut Süddeutscher Zeitung direkt Front: "Die Altersfreigabe macht den Bock zum Gärtner." Sie werde finanziert und organisiert von der Spielewirtschaft. Habe ein Spiel eine Freigabe erhalten, könne es nicht mehr verboten werden, selbst wenn sich nachträglich eine Jugendgefährdung herausstelle. "Es kann nicht sein, dass dem Staat hier die Hände gebunden sind." Hermann kritisierte die Alterseinstufungen durch die USK als "völlig unzureichend".

Die CSU-Politiker stützten sich in ihrer Haltung gegenüber der USK unter anderem auf Einschätzungen des Kriminologen und ehemaligen niedersächsischen Justizministers Christian Pfeiffer, der schon des öfteren die Arbeit der USK heftig kritisiert hatte. Auch hattte Pfeiffer jüngst eine Untersuchung über suchtgefährdende Computerspiele vorgelegt, die ebenfalls zu neuen Verbotsforderungen führte – unter anderem für World of Warcraft. Ein Verbot des Online-Rollenspiels wollen nun angeblich die niedersächsische CDU und die bayerische CSU gemeinsam durchsetzen.

Zum 1. Juli 2008 war bereits eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten, die ein Verbot des Verkaufs von "Killerpielen" an Jugendliche beinhaltet. Spiele wurden mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Zuvor waren allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. In die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wurden solche Medien, "in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird". Gesetzlich festgeschrieben wurden in dem novellierten Gesetz auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK): "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."

Bereits nach dem Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002 hatte es heftige Diskussionen über die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern durch Computerspiele und Internetseiten gegeben. Diese führten mit dazu, das Jugendmedienschutzrecht zu verschärfen: Am 1. April 2003 traten Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutzstaatsvertrag) in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden damals außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Die überarbeiteten Regelungen von Mitte 2008 unter anderem zu Computerspielen stellten eine erste Novellierung des 2003 überarbeiteten Jugendmedienschutzes dar; dies reicht vielen Politikern aber offensichtlich nicht aus.

Siehe dazu auch:

(jk)