Datenschützer: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat weitreichende Folgen

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und der Ländern loben den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Protokollieren von Nutzerspuren. Er zwinge auch dazu, transatlantische Informationsflüsse zu überprüfen.

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Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am Freitag eine Entschließung zum Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Die Datenschützer begrüßen die Entscheidung der Luxemburger Richter darin als "wichtigen Schritt zur Bekräftigung der informationellen
Selbstbestimmung und des Telekommunikationsgeheimnisses". Einer anlasslosen und umfassenden Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten werde damit eine klare Absage erteilt.

Vorratsdatenspeicherung


Die Experten bestärken die Bundesregierung darin, keinen nationalen Alleingang zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu unternehmen. Das Urteil hat ihrer Ansicht nach aber deutlich darüber hinausgehende Folgen. So habe der EuGH moniert, dass mit der gekippten Richtlinie Informationen über EU-Bürger nicht auf Servern auf dem alten Kontinent hätten vorgehalten werden müssen und so der Kontrolle durch unabhängige Aufsichtsbehörden entzogen worden seien. Dies mache es erforderlich, insbesondere den Vertrag zum Transfer von Fluggastdaten in die USA sowie das Safe-Harbour-Abkommen neu zu bewerten.

Die Luxemburger Maßstäbe setzen der Resolution zufolge auch der verdachtsunabhängigen "exzessiven Überwachung" durch Geheimdienste Grenzen. Die EU-Organe und die Mitgliedstaaten sollten das Urteil zum Anlass nehmen, "künftig der massenhaften Vorratsdatenspeicherung durch Nachrichtendienste außerhalb, aber auch innerhalb der EU mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten", forderte der Vorsitzende der Konferenz, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Nur so werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung den Platz einnehmen können, den ihm der EuGH gewiesen habe.

Doch auch anderen Orts wogt die Debatte um die Vorratsdaten weiter: Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Jasper von Altenbockum nach seinem FAZ-Beitrag "Die über Leichen surfen" einen Denkfehler vorgeworfen. Nicht diejenigen, die Grundrechte schützen wollen, sind ihm zufolge in der Bringschuld beim Nachweis der Wirksamkeit des anlasslosen Datensammelns. Dafür seien "die Überwachungsfreunde" selbst zuständig. Zugleich bezeichnete es Steffens als "bewährte Übung in freiheitlich-demokratischen Staaten, Gesetze nicht wegen einzelner Vorfälle auf den Weg zu bringen". Es reiche nicht aus, etwa "die Verbesserung von Ausbildung, Ausrüstung und Personalstärke der Polizei" als zu aufwändig zu bezeichnen. (axk)