Klagen gegen Verkehrsdatenspeicherung der Telekom Austria möglich

Anfragen einer Rechtsanwaltskanzlei zu Namen und Adressen von Nutzern wurden noch vier bis sechs Monate nach dem Loggen der IP-Nummern beantwortet.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Mehrere wegen Filesharingvorwürfen Abgemahnte aus Österreich prüfen derzeit ein rechtliches Vorgehen gegen die Telekom Austria. Nach Schreiben des Providers, die Telepolis vorliegen, wurden auf Anfrage einer Rechtsanwaltskanzlei zu angeblich im März und April 2008 bei Filesharingvorgängen gespeicherten IP-Nummern die damals zugeordneten Namen und Anschriften herausgegeben, obwohl die Auskunftsersuchen erst im August und September erfolgten. Die Rechtsanwaltskanzlei nutzte die so erlangten Daten, um für eine behauptete Verletzung der Rechte von deutschen Videoproduzenten Abmahnungen in Höhe von mehreren hundert Euro pro Fall zu versenden.

Die Telekom Austria behauptet in Abschnitt VII 13.5 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verkehrsdaten maximal sechs Wochen nach der Bezahlung der Rechnung zu speichern. Da die Kunden eine DSL-Flatrate nutzten, bei der die monatlichen Pauschalgebühren abgebucht werden, war diese Speicherfrist durch das Vorliegen der Daten im August und September um ein Vielfaches überschritten. Auch Einwendungen gegen die Rechnungen, die eine Verlängerung der Speicherdauer zur Folge gehabt hätten, wurden nicht erhoben. Anders als in Deutschland wurde in Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt – derzeit verbietet § 99 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG) sogar eine über Abrechnungsnotwendigkeiten hinausgehende Speicherung.

Nachdem Ende Oktober bekannt geworden war, dass das Unternehmen Nutzerdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage an die Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben hatte, kündigte das Unternehmen bis auf Weiteres eine Einstellung dieser Praxis an. Von einer Veränderung der Speicherpraxis, die eine Datenweitergabe erst möglich machte, war dagegen bisher noch nicht die Rede. (pem)