Keine Mehrheit im Bundesrat für das BKA-Gesetz

Wie erwartet hat die Länderkammer dem Gesetz über erweiterte Befugnisse des BKA mit u. a. Regelungen zur Online-Durchsuchung und Ermächtigung für Ermittlungen zur Gefahrenabwehr nicht zugestimmt; auch der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Kammer der Bundesländer hat wie erwartet das umstrittene BKA-Gesetz abgelehnt, nachdem sich vorab bereits einige Länder gegen das Gesetz, mit dem dem Bundeskriminalamt erweiterte Ermittlungsbefugnisse gegeben werden sollen, ausgesprochen hatten. Damit sind auch die Regelungen zur Online-Durchsuchung und die Ermächtigung des BKA für Ermittlungen zur Gefahrenabwehr auf Bundesebene vorerst einmal vom Tisch: Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich im Bundesrat keine Mehrheit; die Bundesregierung oder der Bundestag können nun ein Vermittlungsverfahren einleiten, um durch Änderungen am BKA-Gesetz doch noch eine Kompromisslösung zu finden. SPD-Politiker hatten bereits die Bereitschaft zu einer schnellen Einigung über Änderungsvorschläge signalisiert; Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte allerdings gerade gegenüber dem Handelsblatt ultimativ erklärt: "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande."

Bei der Abstimmung über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz kam wegen zahlreicher Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit zustande. Diese Abstimmungsregelungen im Bundesrat, nach denen nicht die einfache Mehrheit der Stimmen, sondern die absolute Mehrheit aller Stimmen für die Zustimmung zu einem Gesetz notwendig ist, hatte im Umfeld des Streits um das BKA-Gesetz schon zu Vorschlägen unter anderem von Schäuble geführt, die Regelung zu ändern. Danach sollten künftig Enthaltungen nicht mehr als Nein-Stimmen gezählt werden, um die Länderregierungen bei Gesetzesvorhaben, die der Zustimmungspflicht des Bundesrats unterliegen, zu einer eindeutigen Haltung zu zwingen. Dies stieß aber bereits auf geharnischten Protest, eine Änderung der Abstimmungsregeln im Bundesrat dürfte derzeit keine parlamentarische Mehrheit finden.

Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners veröffentlichte c't in der aktuellen Ausgabe (seit Montag, den 24. 11., im Handel) einen Hintergrundartikel:

  • Windei Bundestrojaner, Online-Durchsuchung vs. Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, c't 25/08, S. 86

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)