EU-Richtlinie für schnelleren Breitbandausbau

Spätestens 2016 soll es EU-weit leichter möglich sein, vorhandene Infrastruktur wie die Kanäle für Entwässerungs-, Strom- und Gasleitungen für Hochgeschwindigkeitsnetze wiederzuverwenden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 165 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Nur wenige Wochen nach dem EU-Parlament hat jetzt der Ministerrat einer neuen Richtlinie zugestimmt (PDF-Dokument), die die Kosten für den Breitbandausbau senken und ihn beschleunigen soll. Das Gesetz ist jedoch nicht unmittelbar wirksames Recht, sondern muss in den Mitgliedsstaaten der EU in nationale Regelungen umgesetzt werden. Dazu haben sie bis 1. Januar 2016 Zeit. Ein Teil der Vorschriften wurde in Deutschland bereits mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes 2012 in Gesetzesform gegossen.

Der Breitbandausbau mit Glasfaser soll durch die Nutzung bestehender Infrastrukturen schneller und billiger werden.

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte dpa, Julian Stratenschulte)

Nach der EU-Richtlinie müssen Netzbetreiber und Bauträger anderen den Zugang zu Leitungsrohren, Einstiegsschächten, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen und Funktürmen zu "fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen" gewähren. Dafür sollen die Mitgliedsstaaten jeweils eine zentrale Anlaufstelle schaffen und Bearbeitungsfristen von höchstens sechs Monaten garantieren. Neue und renovierte Gebäude sollen von vornherein mit einer "hochgeschwindigkeitsfähigen Breidbandinfrastruktur" oder einem geeigneten Zugangspunkt ausgestattet werden. "Hochgeschwindigkeit" steht dabei für mindestens 30 MBit/s.

Das neue Gesetz soll nicht nur das Tempo des Breitbandausbaus beschleunigen, sondern auch die Kosten senken: Von 30 Prozent ist in Brüssel die Rede. Das sollen besser koordinierte Bauvorhaben, wiederverwendete Infrastruktur und gemeinsam genutzte Leerrohre erreichen. (ck)