Bundesregierung vertröstet Wirtschaft bei der EU-Datenschutzreform

Innenstaatssekretär Günter Krings hat betont, dass die Bundesregierung der aktuellen Fassung der Datenschutz-Grundverordnung immer noch nicht zustimmen könne. Er warb gerade wegen der NSA-Affäre für die Vorratsdatenspeicherung.

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Eine Einigung im EU-Rat im Streit über die Datenschutzreform ist noch nicht in Sicht. Die Arbeiten an der geplanten Grundverordnung nähmen "noch einige Zeit in Anspruch", erklärte der parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU) im Bundesinnenministerium am Mittwoch auf dem 15. Euroforum-Datenschutzkongress in Berlin. Im Entwurf des EU-Parlaments befänden sich zwar "viele gute Elemente". Auf Herausforderungen wie Big Data oder das Internet der Dinge gebe es aber "noch keine ausreichenden Antworten".

Günter Krings

(Bild: Stefan Krempl)

"Wir wollen einer Reform zustimmen, die länger als ein Jahrzehnt hält", sagte Krings. Das Datenschutzrecht müsse damit "internetfähig und gesellschaftstauglich" werden, wobei die Meinungs- und Informationsfreiheit genauso zu wahren sei wie der hohe Status quo des hiesigen Datenschutzes. Etwaige Regelungslücken könnten im Anschluss kaum mehr von einzelnen Mitgliedsstaaten geschlossen werden.

Über die Verordnung hinausgehende heiße Eisen wie den Beschäftigtendatenschutz, wo noch ein vergleichsweise großer nationaler Spielraum verbleiben soll, will die Bundesregierung laut Krings vorerst nicht anpacken. Im Arbeitnehmerumfeld sei nicht zu erwarten, "dass wir da noch etwas hinbekommen in dieser Legislaturperiode". Die vom Justizressort angekündigte Initiative für ein Verbandsklagerecht von Verbraucherschützern betrachtete er "skeptisch".

Als "großes Thema" wertete Krings dagegen die von Innenexperten von CDU und CSU gewünschte Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Wer sich einer "Mindestdatenspeicherfrist" widersetze, müsse Sicherheitslücken einkalkulieren, warnte der Christdemokrat: "Nichts zu machen ist gefährlich." Zudem sei eine solche Position schlecht für die Gespräche mit den USA über Konsequenzen aus der NSA-Affäre: Wer nicht bereit sei, in einem rechtsstaatlichen Verfahren Verbindungs- und Standortinformationen zu erheben, könne von den USA kaum eine reduzierte Überwachung verlangen, solange eigene Sicherheitsbehörden immer wieder bei der US-Seite Daten nachfragen müssten.

Was in den USA im Nachhall des Spionageskandals passiert sieht Krings als unzureichend an. Er verteidigte daher die geplante "Anzeigepflicht" für US-Firmen in der EU-Datenschutzverordnung: Wenn diese in Europa personenbezogene Daten sammelten und dann mit einem Geheimdienst teilten, müssten sie diese Tatsache zumindest transparent machen. Dies habe nichts mit einer "Geiselnahme" wirtschaftlicher Interessen zu tun. Vielmehr gäbe es den betroffenen Unternehmen eine bessere Möglichkeit, in den USA mit Nachdruck datenschutzfreundliche Reformen einzufordern. Dies sei erfolgversprechender, als "auf pubertärer Ebene" Druck zu machen und alle Verträge zum transatlantischen Datentransfer oder die Gespräche über ein Freihandelsabkommen stoppen zu wollen. (anw)