Auch Canon wehrt sich gegen Grauimporte

Nachdem Nikon begonnen hatte, in Deutschland aktiv gegen Grauimporte vorzugehen, zieht nun Canon nach: Das Unternehmen hat bei einem nicht autorisierten Importeur Canon-Ware für einige hunderttausend Euro beschlagnahmen lassen.

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Von
  • Carsten Meyer

Nachdem Nikon begonnen hatte, in Deutschland aktiv gegen Grauimporte vorzugehen, zieht nun Canon nach: Das Landgericht Düsseldorf hat per Gerichtsvollzieher bei der Essential Systems GmbH in Havixbeck im Münsterland Canon-Ware im Wert von einigen hunderttausend Euro beschlagnahmen lassen. Nachweislich hatte das Unternehmen Canon-Ware, die nicht für den europäischen Markt bestimmt war, importiert und über das Internet vertrieben. Canon war auch an anderer Stelle erfolgreich: Die Hintermänner in den Niederlanden konnten ebenfalls überführt werden.

Über Testkäufe, die Canon im Verdachtsfall durchführt, waren die Aktivitäten des Importeurs aufgefallen. Für den Konsumenten nicht ersichtlich, umgeht der Parallelimporteur rechtliche Bestimmungen, nutzt illegale Wege und verschafft sich Ware, die nicht für den europäischen Markt – und damit auch nicht für dessen Bedarf – bestimmt ist, so Canon. Über fehlende Garantie, fehlende Bedienungsanleitungen und eventuell fehlendes Zubehör werden günstigere Preise möglich, als sie der deutsche Fachhandel bieten kann. Auch die Tatsache, dass keine Urheberrechtsabgaben, möglicherweise auch keine Einfuhrumsatzsteuer und keine Gebühren für das Duale System und Elektro-Altgeräte/WEEE-Abgaben entrichtet werden, ermöglicht den Parallelimporteuren, handelsübliche Preise zu unterbieten.

Dass Canon-Handbücher und Manual Kits von aktueller Ware schon lange nicht mehr zum Download angeboten werden, ist eine der Maßnahmen, die es illegalen Importeuren schwerer machen soll, ihre Ware "nachzurüsten". Nachteilig ist das natürlich für den Fachhandelskunden, der seine Bedienungsanleitung verlegt hat und sie nun umständlich nachbestellen muss. Auch die Ablehnung von Garantieleistungen soll helfen, Verbraucher vom Erwerb illegal eingeführter Ware abzuhalten.

Canon hat in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung gegen Essential Systems eine Unterlassungsverfügung erwirkt. Bei Nichteinhaltung wird diese mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet. Laut Canon befindet sich Essential Systems derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren; ihr Geschäftsführer ist ebenfalls Geschäftsführer einer unter dem Namen Essential Systems Limited & Co.KG gegründeten Gesellschaft. Auch gegen dieses Unternehmen wurde bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt und zugestellt. (cm)