EU-Kommission will auf Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung klagen

Schweden droht eine hohe Geldbuße, da die dortige Regierung nicht wie in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gefordert bis März nationale Gesetze beschlossen hat. Eine ähnliche Klage ist bereits gegen Österreich anhängig.

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Die Europäische Kommission will Schweden gerichtlich zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten zwingen. Das berichtet die Tageszeitung Svenska Dagbladet. Demnach klagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof wegen angeblicher Vertragsverletzung, da Schweden nicht wie in Artikel 15 Absatz 1 der Direktive von allen EU-Mitgliedsstaaten gefordert bis März dieses Jahres nationale Gesetze beschlossen habe, in denen Internet- und Telefondienstleister zur Speicherung von Verbindungsdaten verpflichtet werden. Eine ähnliche Klage ist bereits gegen Österreich anhängig, das aber bereits zugesagt hat, die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen, dafür aber noch etwas Zeit benötige.

Die im Februar 2006 vom EU-Rat beschlossene EU-Direktive trat Anfang Mai 2006 in Kraft. Deutschland setzte sie im Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung um, das nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Horst Köhler seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist. Schwedens Justizministerin Beatrice Ask sagte laut Svenska Dagbladet, die Regierung plane für nächsten oder übernächsten Monat ein entsprechendes Gesetz und wolle die EU-Kommission um eine Fristverlängerung bitten.

Als Grund für die Verzögerungen bei der Umsetzung in Schweden gibt die Ministerin umfangreiche Konsultationen an. Das komplexe Thema zähle nicht zu ihren "Lieblingsprojekten". Ask hofft nun darauf, dass die Verhandlungen beim Europäischen Gerichtshof längere Zeit dauern werden und die EU-Direktive in der Zwischenzeit umgesetzt werden kann. Dann könnte der Staat einer möglichen hohen Geldstrafe entgehen.

In Deutschland müssen laut Gesetz Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Allerdings konnten sich Telecom-Unternehmen wie Mobilcom, Debitel, BT Deutschland und QSC mit ihren Begehren zur einstweiligen Ausnahme von der Verpflichtung durchsetzen. Die Telecom-Unternehmen wehren sich dagegen, die Kosten der Vorratsdatenspeicherung selbst tragen zu müssen. Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern vor. Im März hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen. (anw)