Innenminister fordern Verbot von "Killerspielen"

Die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern macht sich in einem Beschluss für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot etwa von Computerspielen mit "wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen" stark.

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Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf ihrem Frühjahrstreffen in Bremerhaven am heutigen Freitag auf ein schärferes Vorgehen gegen "Killerspiele" geeinigt. In einem heise online vorliegenden Beschluss fordern die Innenpolitiker ein schnellstmögliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Video- und Computerspiele, "bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen" ausmacht. Eingeschlossen sein sollen Games mit "anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen".

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) begründete den Vorstoß damit, dass die bisherigen Schritte zur freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungsindustrie nicht ausreichten. Die Verbotsforderung gehöre daher "wieder auf die politische Tagesordnung". Sein niedersächsischer Kollege Uwe Schünemann (CDU) ergänzte gegenüber Welt Online, dass durch Killerspiele die Hemmschwelle zur Gewalt sinke. Amokläufer hätten sich vor ihren Taten immer wieder mit solchen Spielen beschäftigt. Der Bundestag solle daher noch vor den Neuwahlen im September ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

Nach dem Amoklauf von Winnenden hatten sich zunächst vor allem Bayern und Baden-Württemberg dafür ausgesprochen, die Verbreitung von "Killerspielen" einzudämmen. Auf Bundesebene stießen sie damit aber ebensoweni auf Gegenliebe wie mit Forderungen nach einem Verbot von "Paintball-Spielen".

Weiter hat die Innenministerkonferenz beschlossen, bis Ende 2012 ein computergestütztes nationales Waffenregister zu errichten. Das "Programm Innere Sicherheit" hat sie zudem unter anderem um einen Bereich zum besseren Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis) sowie zu "Informations- und Kommunikations-Kriminalität" ergänzt. Für eine effektive Gefahrenabwehr müssten die Sicherheitsbehörden die zu erwartenden technischen Entwicklungen "vorausschauend beurteilen und analysieren". Ermittlungs- und Beweissicherungsmethoden seien daher "bedarfsgerecht" unter Berücksichtigung des rechtlichen Instrumentariums anzupassen. (Stefan Krempl) / (anw)