Finanzmarktaufsicht verbietet Bitcoin-Automaten in der Schweiz

Eigentlich sollte seit Mitte dieser Woche ein Bitcoin-Automat in einem Zürcher Einkaufscenter stehen. Doch die Schweizer Finanzaufsicht Finma machte den Aufstellern einen Strich durch die Rechnung.

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Von
  • Tom Sperlich

Mitte dieser Woche wollte die schweizerische Bitcoin Suisse AG im trendigen Viadukt-Shoppingcenter in Zürich einen Bitcoin-Automaten von Hersteller Lamassu aufstellen, der den Tausch vom normalen Geld in die Kryptowährung erlaubt. Kurz zuvor wurde der Automatenaufsteller von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) jedoch aufgefordert, den Start des Bitcoin-Automaten bis zur Klärung offener rechtlicher Fragen auszusetzen.

"Wir gehen davon aus, dass wir vor Ende Juni wieder online sind", schrieb Bitcoin Suisse» in einer kurzen Mitteilung. Nicht erreichbar ist gegenwärtig auch die Website des Unternehmens.

Bis zur Klärung der Rechtsfragen bleibt es schwierig für Aufsteller von Bitcoinautomaten in der Schweiz.

(Bild: Bitcoin Suisse AG)

Der einzige weitere Bitcoin-Automat der Deutschschweiz, der ebenfalls in Zürich, im Café Schoffel steht, ist laut Medienberichten nicht direkt betroffen, da er von einem anderen Aufsteller betrieben wird. Dennoch zog das "Kafi Schoffel" laut einem Bericht der Schweizer Computerworld bei seinem Bitcoin-Automaten ebenfalls vorübergehend den Stecker. Dem Bericht zufolge will der Betreiber den Automaten modifizieren, dass Bitcoin-Auszahlungen nur noch in Form von Paper-Wallets – der Offline-Papier-Aufbewahrungsmöglichkeit der digitalen Bitcoins - erfolgen. Damit sollen auf Wunsch der Finma direkte Geldtransfers ins Ausland unterbunden werden. Bei einem unmodifizierten Automaten geben Nutzer über QR-Code die Zieladresse für die ertauschten Bitcoins an – damit ließe sich Geld schnell außer Landes auf eine beliebige Bitcoinwallet schaffen.

Die Finma selbst hält sich derzeit noch relativ bedeckt. Das mag auch an der rechtlich noch ungeklärten Situation für Bitcoins in der Schweiz liegen. So schreibt die Finma, dass das Aufsichtsrecht zwar keine konkreten Bestimmungen enthalte, jedoch der Handel mit Bitcoins oder einer anderen virtuellen Währung je nach Geschäftsmodell einer Zulassungspflicht unterstellt werden könne.

"Werden etwa Einlagen von mehr als 20 Personen entgegengenommen, ist dafür eine Bankbewilligung erforderlich." Ausserdem unterliegen Unternehmen, die den "berufsmässigen" Kauf und Verkauf von Bitcoins gegen gesetzliche Zahlungsmittel betreiben,einer Bewilligungspflicht nach dem Geldwäschereigesetz. Und eine Banklizenz fehlte der Bitcoin Suisse AG offenbar. (axk)