Vodafone: Behörden haben in manchen Ländern direkten Zugang zu Kommunikationsnetzen

Der Provider Vodafone hat einen Bericht zur Zusammenarbeit mit Strafverfolgern veröffentlicht und geht darin auf 29 Länder ein, in denen man vertreten sei. In einigen hätten Behörden direkten Zugang zu den Netzen. Welche das sind, dürfe man nicht sagen.

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Vodafone will nach eigenen Angaben Transparenz schaffen

(Bild: dpa, Rolf Vennenbernd)

Der internationale Mobilfunkprovider Vodafone hat eingestanden, dass Behörden in einigen Ländern direkten Zugang zu den eigenen Netzen haben und direkt Telefongespräche abhören beziehungsweise mitschneiden können. Das geht aus dem ersten "Law Enforcement Disclosure Report" des Unternehmens hervor, der 29 Länder abdeckt, in denen das Unternehmen tätig ist. In welchen davon solch ein direkter Zugang eingerichtet wurde, schreibt der Provider nicht. Das könne für die lokalen Mitarbeiter problematisch werden, da diese Enthüllung verboten sei. Deutschland gehöre aber nicht dazu, teilte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber heise online mit.

Vodafone erklärt, in den meisten Ländern sei es Standard, dass Provider technische Möglichkeiten vorhalten, damit Abhörmaßnahmen schnell durchgeführt werden können. Zumeist behalte Vodafone dabei volle Kontrolle über die Maßnahmen, die nach den jeweiligen Gesetzen genehmigt und durchgeführt würden. Für "eine kleine Anzahl" von Staaten gelte dies jedoch nicht, dort hätten "bestimmte Behörden" einen direkten Zugang zu Inhalten und Verbindungsdaten. An Vodafone gehen dort keine Verfügungen zur "Lawful Interception". Die Netzwerke seien aber so aufgebaut, dass die Behörden immer nur Zugang zur Kommunikation in dem jeweiligen Land haben, versichert das Unternehmen.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

In den meisten Ländern sei dies aber nicht der Fall, hier könnten aber gezielte Überwachungen angeordnet werden. Wenn Provider – wie dies nach Beginn der Snowden-Enthüllungen bereits geschehen ist – dazu gesammelte Daten veröffentlichen, seien die aber nicht unbedingt zwischen den Ländern vergleichbar. So gebe es jeweils unterschiedliche Kategorien, in die die Verfügungen fallen. Dann kann es sein, dass eine Überwachungsverfügung an mehrere Provider geht und dort unterschiedlich gehandhabt wird. In einigen Ländern – hier nennt Vodafone Deutschland und Australien – dürfe zu bestimmten Anfragen gar nichts veröffentlicht werden. Diese seien auch aus den Berichten, etwa der Telekom ausgenommen.

Weiterhin erläutert Vodafone, dass das Unternehmen in manchen Ländern dazu verpflichtet werden kann, die Keys für Verschlüsselungsmaßnahmen herauszugeben. Das gelte aber nicht für Verschlüsselung, die Ende-zu-Ende funktioniert. Diese Keys besitze man typischerweise sowieso nicht und es gebe auch keine rechtlichen Grundlagen, an diese heran zu kommen.

Vodafones Bericht behandelt an europäischen Staaten Albanien, Belgien, die Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Malta, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Spanien, die Türkei und Großbritannien. Nicht zu jedem dürften Statistiken veröffentlicht werden. Die Anzahl herausgegebener Kommunikationsdaten reicht bei denen, wo dies veröffentlicht werden darf von 2 (Belgien) und 3 (Frankreich) bis zu über 600.000 (Italien). Das kleine Malta mit rund 420.000 Einwohnern kommt auf mehr als 3700 Fälle herausgegebener Kommunikationsdaten. Für Deutschland verweist Vodafone auf Regierungsveröffentlichungen. Zur "Lawful Interception" gibt es nur zu Tschechien (7677 Fälle) und Spanien (24.212) Zahlen. Als nichteuropäische Staaten kommen Australien, die Demokratische Republik Kongo, Ägypten, Fidschi, Ghana, Indien, Kenia, Lesotho, Mosambik, Neuseeland, Katar, Südafrika und Tansania vor.

Zum Schluss listet Vodafone die juristischen Gegebenheiten in allen 29 Staaten auf und erklärt, welche Schwierigkeiten sich jeweils ergeben. In Deutschland ist es dem Unternehmen demnach untersagt, öffentlich zu machen, wenn eine Überwachungsverfügung ergangen ist. Ob gesammelte Statistiken herausgegeben werden dürfen, sei unklar. Weil aber andere Provider damit begonnen hätten, solche Sammlungen öffentlich zu machen, gehe man davon aus, dass dies inzwischen erlaubt sei. Die seien aber nicht vollständig, da etwa "automatisierte Zugangssysteme" ausgenommen seinen, mit denen eine "zentrale Datenbank von Nutzerdaten" durchsucht werden könne. Insgesamt arbeite man daran, eine rechtssichere Methode zu finden, Statistiken zu veröffentlichen. (mho)