Verlage reichen Kartellbeschwerde gegen Google ein

Nach dem zivilrechtlichen Vorstoß gegen Google News haben einige deutsche Presseverlage nun Kartellbeschwerde gegen den Suchmaschinenkonzern eingereicht. Es geht auch ums Leistungsschutzrecht.

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Neben der Gerichten muss sich nun auch das Bundeskartellamt mit Google und dem Leistungsschutzrecht beschäftigen: Zwölf deutsche Verlage und die Verwertungsgesellschaft VG Media haben Kartellbeschwerde gegen den Suchmaschinenbetreiber eingereicht. Nach Auffassung der Verlage missbraucht Google mit der zum 1. August 2013 eingeführten Verzichtsregelung seine Vormachtstellung. Der Suchmaschinenanbieter lässt sich damit von den Rechteinhabern der bei Google News gesammelten Inhalte von Ansprüchen aus dem Leistungsschutzrecht freistellen.

Einigen Verlagen ist Google News ein Dorn im Auge: Sie wollen ein Stück von Googles Werbekuchen.

(Bild: heise online/vbr)

Die Kartellbeschwerde sei "unausweichlich" gewesen, teilte die Mediengruppe Madsack am Dienstag in Hannover mit. Google habe die Verleger aufgefordert, "auf die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechtes ganz zu verzichten". Andernfalls werde der Suchmaschinenbetreiber die Inhalte auslisten. "Für uns ist diese Drohung eindeutig ein Marktmissbrauch", betont Madsack-Chef Thomas Düffert.

Ein Google-Sprecher verweist in diesem Zusammenhang auf ein kartellrrechtliches Gutachten, demzufolge "weder eine Pflicht Googles zur Anzeige vergütungspflichtiger Suchergebnisse" bestehe noch verhalte sich das Unternehmen "diskriminierend, behindernd oder ausbeutend", wenn es "nur solche Suchergebnisse wiedergibt, für deren Wiedergabe keine Lizenzgebühren anfallen".

Das 2013 nach intensivem Lobbying einiger deutscher Großverlage neu geschaffene Leistungsschutzrecht soll die Rechte der Verleger gegenüber Suchmaschinenanbietern wie Google stärken. Die gewerbliche Verwertung von Presseartikeln im Netz bleibt demnach den Rechteinhabern vorbehalten und ist unter Umständen vergütungspflichtig.

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Kritiker bezeichnen das Gesetz als "Lex Google", das nur neue Rechtsunsicherheit für Veröffentlichungen im Netz schaffe. Eigentlich gehe es nur darum, den Verlagen in paar Prozent von Googles Werbeumsätzen zukommen zu lassen. Dabei ist fraglich, ob das überhaupt funktioniert: Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" nicht vergütungspflichtig sein.

Es gibt Juristen, die Google News daher für gesetzeskonform halten – eine Meinung, die das Unternehmen teilt. Trotzdem fordert Google seit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer 2013 sicherheitshalber eine Verzichtserklärung der Verlage, die die meisten auch abgegeben haben. Im Falle von Springer, Madsack und den anderen Beschwerdeführern allerdings mit einem dicken "aber": sie haben ihr Einverständnis nur "unter Vorbehalt" erteilt.

"Es stand Verlagen immer frei, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden", erklärt ein Google-Sprecher. "Mit der Bestätigungserklärung bieten wir dazu seit lediglich ein weiteres Instrument an. Eine große Mehrheit der deutschen Verlage hat sich dafür entschieden, auf Google News zu bleiben und damit bestätigt, dass ihnen Google News echten Mehrwert bringt."

Ob die Verlage aus dem Leistungsschutzrecht tatsächlich Ansprüche gegen Google News ableiten können, müssen derzeit die Gerichte klären. In der vergangenen Woche hat die VG Media bei der zuständigen Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts "Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung" gegen Google eingereicht. Medienberichten zufolge geht die Verwertungsgesellschaft auch gegen die Telekom, Microsoft, Yahoo und 1&1 vor. (vbr)