Bundestag senkt Mehrwertsteuer für Hörbücher

Hörbücher werden ab 2015 mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt. Für Downloads, Hörspiele und E-Books sind aber nach wie vor 19 Prozent fällig. Die Grünen sprechen von "steuerpolitischem Irrsinn".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 117 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Kulturstaatsministerin Grütters (CDU) hält die Steuersenkung für einen "großen kulturpolitischen Erfolg". Damit werde "die nächste Runde im steuerpolitischen Irrsinn" eingeleitet, meinen die Grünen.

(Bild: Prof. Monika Grütters/Christoph Rieken )

Der Bundestag hat am Donnerstagabend mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, dass für Hörbücher künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten soll. Bislang werden beim Kauf eines solchen Trägermediums noch 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Für Hörbücher soll so vom 1. Januar 2015 an eine gleich hohe Abgabe fällig werden wie für gedruckte Pendants.

Versteckt ist die Reform in einen umfangreichen Gesetzentwurf "zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften". Die verabschiedete Ausnahme bezieht sich demnach nicht auf Downloads aus dem Internet und Hörspiele. Auch E-Books, E-Paper und ähnliche elektronische Medien werden zunächst weiter mit dem vollen Satz besteuert. Die Große Koalition plant für diese Gattung zwar auch eine Ermäßigung, dafür ist aber zunächst eine Änderung des einschlägigen EU-Rechts nötig.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters begrüßte den Schritt als "großen kulturpolitischen Erfolg, der einmal mehr die Attraktivität des Kulturguts Buch stärkt". Gerade Hörbücher hätten den Buchmarkt in der letzten Zeit beflügelt. Die CDU-Politikerin betonte, dass ein Grund für die reduzierte Besteuerung das Ziel sei, "geistige und kulturelle Inhalte besser zugänglich zu machen". Sie versprach zudem, "auf europäischer Ebene weiterhin auch für die ermäßigte Besteuerung der E-Books" hinzuwirken.

Der medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marco Wanderwitz, sprach von einem "weiteren Mosaikstein in der Förderung der Buchwirtschaft". Tatsächlich ist unklar, ob auch die Verbraucher von der Umstellung profitieren und Hörbücher günstiger werden. Dazu müssten die Verlage die Einsparungen erst an die Käufer weitergeben. Für die Grünen ist die Anpassung nicht nachvollziehbar: Eingeläutet werde damit "wider besseres Wissen und grob fahrlässig die nächste Runde im steuerpolitischen Irrsinn Deutschlands". Die Oppositionsfraktion enthielt sich daher genauso wie die Linke, der zufolge der Entwurf an mehreren Punkten "schwächelt". Verbände wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder der Bitkom unterstützen die Reform.

[Update 6.7.2014 10:55] Verkompliziert wird die Lage durch eine neue Bestimmung des Bundesfinanzministeriums für Bündel, die traditionelle Bücher und den Zugang zu einer E-Book-Version umfassen und gerade im IT-Sachbereich häufig angeboten werden. Seit 1. Juli gilt hier ein getrennter Mehrwertsteuersatz, der gesondert auszuweisen ist: Das gedruckte Buch ist mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent zu belegen, der elektronische Zusatzteil mit 19 Prozent. (ea)