Motorola droht Smartphone-Verkaufsverbot in Deutschland

Vor dem Landgericht Mannheim hat eine deutsche Firma eine Patentverletzungsklage gegen den Smartphone-Hersteller gewonnen. Damit könnte er jetzt Verkaufsverbote unter anderem gegen das Moto G durchsetzen.

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Von
  • Christian Kirsch

Der niedersächsische Hersteller LPKF hat eine Klage gegen Motorola wegen Patentverletzung in der ersten Instanz gewonnen. In dem Prozess ging es unter anderem um das Moto G, das dem Urteil des Landgerichts Mannheim zufolge die von LPKF patentierte Laser-Direkt-Strukturierung (LDS) ohne Lizenz nutzt. Das fragliche Patent EP1274288 ist in China nach Angaben des Eigentümers für ungültig erklärt worden. Auch beim Bundespatentgericht ist eine Nichtigkeitsklage anhängig (Az: 2Ni43/13(EP))

Die LDS-Technik von LPKF dient unter anderem zum Aufbringen von Smartphone-Antennen auf Plastikbauteile.

(Bild: LPKF)

Beim LDS-Verfahren legt ein Laser auf Plastikteilen Strukturen an. Anschließend werden die Teile in ein Metallbad getaucht, und das Metall bleibt an den Strukturen haften. Die Technik dient etwa zum Aufbringen von Antennen. LPKF verkauft die dafür benötigten Maschinen unter anderem an Smartphone-Hersteller und deren Auftragsfertiger, die damit automatisch eine LDS-Lizenz besitzen. Bei der Herstellung des Moto G scheinen diese Maschinen jedoch nicht benutzt worden zu sein.

LPKF könnte jetzt Motorola den Vertrieb der betroffenen Geräte in Deutschland untersagen lassen. Dafür ist jedoch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 Millionen Euro erforderlich, die die Firma beim Gericht hinterlegen müsste. Damit soll der Unterlegene vor den negativen Folgen eines Verkaufsverbots geschützt werden, falls eine spätere Instanz in seinem Sinne entscheidet.

Update 10.7. 15:40: Patent und Höhe der Sicherheitsleistung ergänzt. (ck)