Keine Chance, Teilenteignung zur Rettung von Lebensversicherern zu entgehen

Schnell wurde noch vor der Sommerpause die Reform im Bundesrat abgenickt und soll nun durch Veröffentlichung schnell in Kraft treten

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Die Lage bei deutschen Lebensversicherungen dürfte durch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) dramatisch sein. Kaum anders lässt sich die Eile der Bundesregierung erklären, mit der das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) durch das Parlament gepeitscht wurde, obwohl sogar einige Bundesländer Kritik an den "sehr kurzfristigen Beratungen im Gesetzgebungsverfahren" geübt hatten. Trotz allem wurde im Bundesrat die Reform aber abgenickt und nicht in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dorthin wurde aber ein Gesetzesvorhaben zur Regulierung des Grauen Kapitalmarktes geschickt, mit der man es in der großen Koalition offensichtlich nicht so eilig hat.

Das Lebensversicherungsgesetz muss nun nur noch von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden, denn der Bundestag hatte schon vor einer Woche die Reform verabschiedet. Es soll noch in diesem Monat durch die Veröffentlichung im Gesetzesblatt eilig in Kraft treten, um es praktisch unmöglich zu machen, einer Teilenteignung durch die Veränderungen bei der Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven zu entgehen. Oppositionsparteien und Verbraucherschützer hatten auf eine längere Frist gedrängt, um den Kunden eine Möglichkeit zu geben, der Teilenteignung zu entgehen.

Geändert wurde nämlich nicht nur, dass der Garantiezins für Neu-Verträge zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25% gesenkt wird, sondern die Versicherten müssen bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden. Von Kürzungen sind vor allem Versicherte betroffeen, deren Verträge demnächst fällig werden oder die alsbald aussteigen wollen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale können die Verluste von Kunden "bei einer Auszahlung über 50.000 Euro durchaus bei 2000 bis 4000 Euro liegen".

Selbst wenn man seinen Vertrag jetzt noch kündigt, hat man wegen Kündigungsfristen keine Chance mehr, den Verlusten zu entgehen. Verbraucherschützer warnen nun davor, dass eine Kündigung riskant sei, weil sie vermutlich zu spät kommt. Dann muss die Versicherung die höhere Teilhabe an den Bewertungsreserven nicht mehr gelten lassen, aber zugleich - wegen der vorzeitigen Kündigung – streicht sie den Schlussgewinnanteil.

Sofort nach dem Bundesratsbeschluss hat die Württembergische Lebensversicherung als erste Versicherung eine Ausschüttungssperre verhängt. Es dürfte sich um einen der Versicherer handeln, bei dem die Kunden sich wohl auf Verluste einstellen müssen. Denn nach dem Gesetz sollen die Aktionäre keine Dividende mehr erhalten, wenn die Unternehmen ihre Garantien gegenüber den Kunden nicht mehr erfüllen können. Im letzten Jahr war das Neugeschäft eingebrochen, trotz allem erwartet das Stuttgarter Unternehmen noch einen Gewinn.