US-Geheimdienstler hat Deutschland nach Medienbericht noch nicht verlassen

Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis, wo sich der CIA-Mann aufhält, und bestreitet, dass es eine Frist von 72 Stunden gebe

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Laut Wall StreetJournal sitzt der CIA-Repräsentant in der Berliner US-Botschaft immer noch auf seinem Posten. Die Regierung Merkel hatte am vergangenen Donnerstag die Bitte um Ausreise des US-Repräsentanten veröffentlicht. "Zeitnah" sollte der Mann das Land verlassen. Am Montag jedoch war er offenbar immer noch da, und damit ist die Blamage für die Bundesregierung unausweichlich.

Die Sprecherin des Berliner Auswärtigen Amtes, Sawsan Chebli, erklärte am Montagmittag, sie habe "keine Kenntnis" darüber, ob der CIA-Mann aus der US-Botschaft ausgereist sei. Das Auswärtige Amt erwarte aber, "dass der Verbindungsmann so schnell wie möglich ausreist. Diese Aussage steht, da gibt es jetzt keine formelle Frist", sagte Chebli. Eine Frist von längstens 72 Stunden käme nur in Betracht, wenn es ein Verfahren nach dem Wiener Übereinkommen gäbe und der Mann zur unerwünschten Person erklärt würde. Solch ein Verfahren ist jedoch nicht eingeleitet worden.

Wenn der Mann ausreisen würde, würde die US-Botschaft das dem Auswärtigen Amt mitteilen. Dann könnte die Person von der Diplomatenrolle gestrichen werden, erklärte die Außenamts-Sprecherin. Laut Chebli liegen dem Auswärtigen Amt aber keine Erkenntnisse vor, dass der Mann ausgereist sei. "So schnell wie möglich", erklärte das Auswärtige Amt, solle der US-Geheimdienstler das Land verlassen. Am Montag jedoch war er offenbar immer noch da, und damit ist die Blamage für die Bundesregierung unausweichlich.

Der Bundesregierung bleiben jetzt nur noch zwei Möglichkeiten: Zum einen hoffen und bangen, dass der US-Schlapphut doch noch ausreist, oder zum anderen die Einleitung eines Verfahrens nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Damit würde dann die Person zur "Persona non grata" erklärt und müsste das Land innerhalb einer festgesetzten Frist verlassen. Eine solche Ausweisung wird allerdings nur selten angewandt. Aber selbst wenn, der Entsendestaat - also die USA - könnte sich dann immer noch schlicht weigern, der Aufforderung nachzukommen.

Man mag mit Fug und Recht bezweifeln, dass die Bundesregierung überhaupt solch ein Verfahren einleiten würde, hat doch Außenminister Steinmeier erneut den Zusammenhalt beschworen: "Unsere Partnerschaft mit den USA ist ohne Alternative."