Vom Botschaftsjuristen zum syrischen Spion

Eine Verurteilung zeigt, wie willkürlich deutsche Gerichte mit dem Spionagevorwurf nicht befreundeter Staaten umgehen

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Im Dezember 2012 hat die Verurteilung eines in Berlin lebenden syrischen Juristen wegen Spionage zu einer Haftstrafe von drei Jahren und 3 Monaten nur wenig Aufmerksamkeit erregt. Dabei hätten sich selbst bei den dürren Meldungen einige Fragen geradezu aufgedrängt. Der beschuldigte Jurist war Mitarbeiter der syrischen Botschaft. Warum hatte man nicht den diplomatischen Weg gewählt und den Mann ausgewiesen, wenn Spionageverdacht bestand?

Kürzlich hat die Taz ein Dossier über diesen Fall unter den Titel Code 17041946 veröffentlicht, das die Frage aufwirft, wie stichhaltig der Spionagevorwurf überhaupt ist. Der rund um die Uhr mit allen technischen Mitteln überwachte Mann sorgte für eine Fülle von Aktenmaterial. 14.182 Seiten sollen zusammengekommen sein. Für die Taz ist schnell klar, für was die Aktenberge taugen sollen:

"Sie geben einen Einblick in die Welt der Geheimdienste. Sie zeigen, wie ein Spion in Berlin lebt. Wie er die in Deutschland lebenden Mitglieder der Oppositionsbewegung gegen seine Regierung ausspioniert."

"Die verzwickte politische Lage"

Zu den brisanten Dokumenten, die er dem syrischen Regime zugespielt haben soll, gehört ein Dossier mit dem Titel "Die verzwickte poltische Lage", in dem hauptsächlich politische Einschätzungen aufgeführt sind, die jeder regelmäßige Zeitungsleser erfährt, gewürzt mit einer Portion regressivem Antizionismus, wenn behauptet wird, dass der damalige Innenminister de Maiziere der Mann des Zentralrats der Juden sei und deshalb von Merkel in das Amt gebracht wurde.

Auch mit der politischen Weitsicht des Analysten war es nicht weit her, war er doch überzeugt, dass Sigmar Gabriel und seine SPD die Bundestagswahlen gewinnen werden. "Jedenfalls wird es nicht mehr lange dauern, bis er ihrer Regierung ein Ende setzt, einer Regierung, derer das ganze Volk überdrüssig ist“, behauptet er über das Verhältnis Merkel/ Gabriel.

Manche der in dem Dossier aufgeführten Beschreibungen können eigentlich nur ironisch gemeint sein, so heißt es etwa:

Die deutsche Regierung ist dem Zusammenbruch nah, die Gewalttaten nehmen zu, denn allein in Hamburg wurden im letzten Monat etwa 100 Autos in Brand gesteckt.

Da hat entweder jemand die hiesigen Verfassungsschutzberichte und Artikel der Springer-Medien zu ernst genommen oder es ist doch eine gelungene Persiflage zu den Berichten der hiesigen Medien über den baldigen Sturz des Assad-Regimes. Auch über einige in Deutschland lebende syrische Studierende und über verschiedene Staatsbesuche gibt es ein paar eher oberflächliche Informationen. Stoff für einen Spionagetriller bieten diese Informationen aber nicht.

Hinweise auf die Einreise von syrischen Islamisten, die teilweise schon in Afghanistan für den Dschihad gekämpft haben, dürften die hiesigen Verfassungsschutzbehörden interessieren. Schließlich gibt es in den letzten Monaten immer wieder Warnungen vor dem Islamismusexport aus Syrien. Doch im Winter 2012 war der Diskurs zu Syrien hierzulande noch ein anderer.

Da standen die syrischen Freiheitskämpfer einem mörderischen Assadregime gegenüber und wer nur die Existenz von Hardcore-Islamisten aufseiten des syrischen Widerstands erwähnte, galt damals fast schon als Assad-Versteher so, wie heute alle Putin-Versteher sind, die an den Rechten Sektor der Maidan-Bewegung erinnern. So kann die Verurteilung des syrischen Juristen auch als Support der Islamisten verstanden werden, in einer Zeit, wo die regierungsoffizielle Devise "Alle gegen Assad" lautete.

10 Jahre vorher wurden syrische Spione geschützt

Dass es bei der Verurteilung des Juristen am allerwenigsten um die Verteidigung der Menschenrechte geht, wird in dem Taz-Dossier ganz deutlich. Dort heißt es:

Der syrische Geheimdienst wurde in der Vergangenheit bei seiner Arbeit durch die Bundesregierung unterstützt. Im Jahr 2002 gab es schon einmal ein Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts gegen einen syrischen Spion in Deutschland. … Doch einen Tag vor Verhandlungsbeginn stellte die Bundesregierung das Verfahren ein. Das ist laut Prozessordnung bei Spionagedelikten möglich, "wenn die Durchführung des Verfahrens schwere Nachteile für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde".

Damals war Syrien Teil des War on Terror und die USA schickten besonders renitente Islamisten als Gefangene nach Syrien, wo sie die Spezialbehandlung des Assad-Regimes am eigenen Leibe erfahren durften, die 10 Jahre später natürlich als besonders barbarisch gebrandmarkt wurde. Nur war diese Handhabung deutsche Norm.

Schon 1967 konnte der Geheimdienst des iranischen Schahs in der BRD iranische Oppositionelle bespitzeln und dessen Spionagearbeit wurde nicht etwa juristisch geahndet, sondern ausgezeichnet. Ob durch die Verurteilung des syrischen Juristen 2012 auch einige demokratische syrische Oppositionelle vom Druck durch das Assad-Regime verschont blieben, lässt sich nicht nachweisen. Zumindest die deutschen Staatsorgane ließen sie nicht in Ruhe und da versagte die Kritikfähigkeit der Medien hierzulande.

So berichtet Report Mainz nach der Verurteilung des Juristen davon, "wie der syrische Geheimdienst Oppositionelle in Deutschland unter Druck setzt":

Recherchen von REPORT MAINZ unter syrischen Oppositionellen haben ergeben: Sie werden bedroht, drangsaliert und ausspioniert. Und das mitten in Deutschland und das seit Jahren. Aktuelle Erkenntnisse der Verfassungsschützer bestätigen die Schilderungen der Freiheitskämpfer. Mindestens 14 in den Jahren 2009 und 2010 aus Deutschland abgeschobene Syrer landeten direkt im Gefängnis des Assad-Regimes, fünf von ihnen erlitten schwerste Folter.

Die Grenzen der Kritikfähigkeit deutscher Medien

Die Abschiebung der syrischen Oppositionellen durch deutsche Behörden wird nicht kritisiert, nur ihre vorherige Bespitzelung. Auch beim Taz-Dossier ging die kritische Attitüde nicht über die berechtigte Ablehnung syrischer Ausforschungsbemühungen hinaus. Auf die Frage, ob bei der Anklage und der Verurteilung des Juristen nicht dessen Grundrechte verletzt wurden, erklärte der verantwortliche Redakteur Sebastian Heiser: "Das weiß ich nicht, den Fragen bin ich nicht nachgegangen."

Auf die Frage, ob man die Verurteilung des syrischen Juristen angesichts der politischen Lage in Syrien im Winter 2012 nicht als Support für die Islamisten bewerten kann antwortete Heiser:

Warum die Bundesregierung 2002 entschied, das Gerichtsverfahren wegen Spionage gegen einen Syrer nach § 153d der Strafprozessordnung einzustellen und diesmal anders entschied? Das müsste man die Bundesregierung fragen.

Wäre es nicht die Aufgabe eines kritischen Journalismus hier erst einmal Fragen zu stellen? Warum spielte die Frage der Grundrechte für den Beschuldigten und Verurteilten für den Taz-Redakteur keine Rolle? Genügt es schon, als Assad-Spion gebrandmarkt zu werden, damit diese Fragen verstummen?