Schuldig in allen Anklagepunkten - Zeugenaussage reichte

Außer Kontrolle

Der Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S., dem Sachbeschädigung, Körperverletzung und Landfriedensbruch vorgeworfen wird, endet mit einem Schuldspruch, auch wenn Beweise fehlen

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Der vielkritisierte Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. endete heute mit einem Schuldspruch. Obgleich es für die Körperverletzung und die Sachbeschädigungen, die ihm zur Last gelegt worden waren, keinerlei Beweise gab, wurde nicht etwa nur wegen Landfriedensbruch gegen Josef S. geurteilt. Vielmehr wurde trotz der fehlenden Beweise* eine Haftstrafe von 12 Monaten, wovon 8 bedingt (zur Bewährung) sind, ausgesprochen. Die Untersuchungshaft, in der sich Josef S. befindet, wird angerechnet.

Der Schuldspruch stützt sich im wesentlichen darauf, dass den Aussagen des Hauptbelastungszeugen zu glauben sei.

"Schuldspruch zum Großteil wegen der Ausführungen des Belastungszeugen, sagt der Richter. Dieser habe ihn bei den Taten beobachtet. "Warum glaubt der Senat dem Zeugen? Weil er von Anfang an bei den wesentlichen Punkten gleichlautend aussagt und diese nicht abändert. Er schreibt im ersten Aktenvermerk schon die wesentlichen Punkte hinein. Dass er manches vergessen hat, ist verständlich - er hatte einen anstrengenden Tag, war in einer Stresssituation." So der Standard, der live aus dem Gericht berichtete. Und der Richter zur SIM-Karte:


"Und die SIM-Karte - warum reist jemand an, der nichts Böses im Schild führt, der ein deutsches Handy hat, und besorgt sich hier eine österreichische Sim-Karte?"

Der Belastungszeuge, ein Zivilpolizist, der sich während des Prozesses in Widersprüche verstrickte, war während der Demonstration selbst festgenommen worden. Für die von ihm berichteten Taten gab es bisher keine Belege, doch dem Gericht reichten die Aussagen des Polizisten. Die diversen anderen Polizisten, die als Zeugen geladen waren (von denen ca. 50% aber entschuldigt waren, u.a. weil sie angaben, keine "relevante Wahrnehmung" zu Protokoll geben zu können), hatten ebenfalls keine Belege für Josef S. Schuld vorlegen können.

Das Gericht sah die Tatsache, dass man sich auf Zeugenaussagen stützen müsse, als positiv an.

"Natürlich ist es nicht ideal, wenn sich die Polizei verliert, aber es kommt vor. Natürlich ist eine Aussage ein schwaches Beweismittel, aber man muss auch auf Zeugen bauen können - wir leben Gottseidank in keinem Überwachungsstaat, wo jeder Beamte eine Kamera hat, wo Drohnen herumfliegen."

Mehr zu dem Prozess, den Kritikpunkten und dem weiteren Vorgehen der Verteidigung morgen auf Telepolis.


* Ergänzung am 22. Juli 2014, 17.56 Uhr:
Wie im Forum richtig angemerkt wurde, stellt die Aussage des Zeugen einen Beweis dar. Abgesehen von dessen Aussage konnten keine Beweise wie z.B. Photos, die Josef S. bei Sachbeschädigungen zeigen... vorgelegt werden. "Keine Beweise" bedeutet insofern im Artikelkontext stets "außer der Aussage des Hauptbelastungszeugen"