Hamburg setzt Verbot von UberPOP vorerst nicht durch

Das von der Hamburger Verkehrsbehörde ausgesprochene Verbot des Fahrtvermittlungsdienstes UberPOP wird wohl vorerst nicht durchgesetzt. Offenbar gibt es eine entsprechende Absprache mit dem zuständigen Gericht.

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Das Verbot des Fahrtvermittlungsdienstes UberPOP in Hamburg wird offenbar vorerst nicht vollstreckt. Das zuständige Verwaltungsgericht habe bei der Verkehrsbehörde angefragt, das Verbot bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch Ubers nicht zu vollstrecken, erläuterte ein Gerichtssprecher gegenüber heise online. Der Antrag des Unternehmens auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verfügung der Behörde sei am heutigen Freitag eingegangen. Die Behörde war für eine Stellungnahme am Nachmittag nicht zu erreichen.

UberPOP kann in Hamburg erstmal weitermachen. Aus dem Schneider ist das US-Startup damit noch nicht.

(Bild: dpa, Britta Pedersen/Archiv)

Die für Wirtschaft und Verkehr in der Hansestadt zuständige Behörde hatte Uber erst vor wenigen Tagen untersagt, über die App-Funktion UberPOP Fahrten von Privatpersonen zu vermitteln. Nach Ansicht der Behörde verstößt das Angebot gegen deutsches Recht. Das Personenbeförderungsgesetz stellt gewisse Anforderungen an den gewerblichen Personentransport, denen die Freizeitfahrer bei UberPOP kaum gerecht werden werden dürften.

Uber hatte am Donnerstag Widerspruch bei der Behörde eingelegt und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen das Verbot eingereicht, der am Freitag beim Hamburger Verwaltungsgericht eingegangen ist. In einer Stellungnahme begrüßt Uber, dass der zuständige Richter "dem Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung stattgegeben" habe. Das Gericht widerspricht: Eine formelle Aufhebung des Verbots gebe es nicht. Vielmehr habe das Gericht die Behörde mündlich gebeten, bis zu einer Entscheidung über diesen Antrag auf die Vollstreckung des Verbots zu verzichten.

Der bei Uber für Westeuropa zuständige Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty freut sich trotzdem über "tolle Neuigkeiten für die Stadt Hamburg". Bis zur Entscheidung des Gerichts kann es also weitergehen mit UberPOP in Hamburg. Sollte das Gericht den Widerspruch schließlich doch noch ablehnen, steht dem Unternehmen auch noch der Weg der Anfechtungsklage offen.

Uber wolle einen "konstruktiven Dialog über die nötige Veränderung in der urbanen Mobilität anstoßen", erklärte Gore-Coty. Den muss das Unternehmen vor allem mit dem Taxigewerbe führen, das sich für ein Verbot stark macht. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) etwa fordert, die Behörden in den Großstädten Berlin, Frankfurt und München müssten "endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen".

In Berlin hat ein Taxiunternehmer bereits eine einstweilige Verfügung gegen UberPOP erwirkt, diese aber aus Angst vor möglichen Schadensersatzforderungen nicht vollstreckt. Das in der Hauptstadt zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten will in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Fahrervermittlung rechtmäßig ist. "Wir sehen das Ganze sehr kritisch, müssen aber die Einzelfaktoren noch abklären", sagte der Leiter der Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Christoph Krause, der dpa.

Auch in Frankfurt denkt man über ein Verbot nach. "Wir prüfen in alle Richtungen und schauen, ob es bei dieser neuen Art der Personenbeförderung etwas zu verbieten gibt", sagte ein Sprecher des Frankfurter Ordnungsamts der dpa. "Wir lassen uns aber nicht drängen." (vbr)