Urheberrecht: Spanien besteuert Web-Links

Der spanische Kongress hat am gestrigen Freitag eine Novelle des Urheberrechts verabschiedet, der zufolge eine Abgabe auch auf beliebig geringfügige Textzitate, selbst auf Hyperlinks fällig wird.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Eine Neufassung des spanischen Gesetzes zum geistigen Eigentum (LPI, Ley de Propriedad Intelectual) hat am gestrigen Freitag den Madrider Kongress passiert. Darin werden auch beliebig geringfügige Textzitate bis hinab zu bloßen Hyperlinks unter Urheberrechtsschutz gestellt. Zuwiderhandelnden drohen Strafen bis zu 300 000 Euro oder sechs Jahren Haft. Als "eine Pionierleistung für Europa" sieht Spaniens Bildungsminister José Ignacio Wert die Verabschiedung.

Ein Anlass für die heiß umstrittene Gesetzesreform liegt darin,dass in Spanien mutmaßlich 84 Prozent aller digitalen Unterhaltungsinhalte illegal bezogen werden. Das LPI soll dazu beitragen, dass sich illegale Download-Links nicht mehr so leicht auffinden lassen.Spanien könne nicht das Somalia der Raubkopierer sein, hatte Wert seinen Gesetzentwurf bereits im Februar verteidigt (maschinelle Übersetzung).

Andererseits soll das Gesetz den Urheberschutz für Fotografen und Journalisten verbessern, dürfte dabei aber vor allem den Interessen von Verlagen entgegenkommen. Informationsvermittler, zum Beispiel Suchmaschinenbetreiber, sollen dem Gesetz zufolge Schadenersatz leisten. Selbst Universitäten sollen eine Pauschalgebühr von fünf Euro je Student entrichten, sogar dann, wenn die verbreiteten Inhalte unter Creative-Common-Lizenz stehen.

Der Verband spanischer Zeitungsverleger AEDE hat sich enthusiastisch hinter das Gesetz gestellt und spricht vom "wichtigsten Schritt, den jemals eine spanische Regierung zum Schutz der Presse unternommen hat", wie das Magazin Deutsche Wirtschaftsnachrichten berichtet. Weniger begeistert gibt sich der Verband IAB, in dem unter anderem digital Werbetreibende vertreten sind. Er kritisiert, der Gesetzgeber habe die Komplexität der Situation nicht verstanden und behindere das digitale Ökosystem durch die unverhältnismäßige Kriminalisierung der verbreiteten Kommunikationspraxis. Internet-Publizisten im Lande sprechen im Zusammenhang mit dem LPI schlicht von der Google-Steuer (spanisch).

Ähnlich wie das 2013 in Deutschland inkraft getretene Leistungsschutzrecht dürfte auch die spanische Rechtslage zuerst einmal die Anwälte und Richter beschäftigen, bevor sich eine spürbare Auswirkung auf die digitale Informationslandschaft ergibt. (hps)