Britische Lords lehnen EuGH-Urteil zum "Recht auf Vergessen" ab

Ein Ausschuss des britischen Oberhauses meint, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Google zum Löschen von sensiblen persönlichen Informationen verpflichtet, "nicht ausführbar" sei.

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Während europäische Datenschützer von Google fordern, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum "Recht auf Vergessen" weltweit umzusetzen, kommen Abgeordnete des britischen Oberhauses zu einem gegenteiligen Schluss. Sie meinen, dass Google nicht verpflichtet werden sollte, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Diese Vorgabe des EuGH sei "nicht ausführbar".

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Zwei Gründe gibt der Oberhaus-Ausschuss für innere Angelegenheiten, Gesundheit und Bildung an: Erstens habe der Europäische Gerichtshof nicht den Effekt berücksichtigt, den sein Urteil auf kleinere Suchmaschinenbetreiber hat. Sie hätten möglicherweise nicht wie Google die Ressourcen, um tausende Löschanfragen zu bearbeiten. Google habe schließlich bislang mehr als 90.000 solcher Anfragen bekommen. Zweitens sei es nicht richtig, den Suchmaschinenbetreibern die Entscheidungen zu überlassen, welche Indexeinträge gelöscht werden sollen, zumal sie auf vagen, uneindeutigen und nicht hilfreichen Kriterien beruhen.

Zu diesem Schluss kommt der Ausschuss des House of Lords nach einer Expertenanhörung. Darin kamen Datenschützer, der Staatssekretär für Justiz und bürgerliche Freiheiten und auch ein Google-Vertreter zu Wort. Suchmaschinenbetreiber sollten nicht als "Datenkontrolleure" eingestuft werden und somit als Instanzen, die für die Informationen verantwortlich gemacht werden, auf die sie verlinken. Auch sollten Einzelne nicht das Recht haben, Links auf korrekte und rechtmäßige Informationen löschen zu lassen, nur weil sie ihnen nicht passen.

Insgesamt werde deutlich, dass weder das Urteil noch die über 20 Jahre alte Richtlinie, auf der das Urteil basiert, dem rasanten technischen Fortschritt der Zwischenzeit gerecht werden. Die Oberhaus-Abgeordneten sehen sich damit auf einer Wellenlänge mit der britischen Regierung. (anw)