Wer in der Jugendhilfeeinrichtung ist, ist automatisch erwerbstätig

Außer Kontrolle

Die Bundesagentur für Arbeit schafft durch neue "transparente" Regelungen ein Jobwunder. Und macht sich bereit für weitere Drogentests

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Statistiken nicht das gewünschte Resultat bringen, dann wird gerne einmal eine Bezugsgröße verändert oder in irgendeiner Form an den Statistikgrößen geschraubt. um dieses Problem zu beheben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat beispielsweise ihre Kriterien für Erwerbstätigkeit verändert, weshalb auf diese Art und Weise zwischen Mai und Juni 60.000 neue Erwerbstätige in die Statistik einflossen. Dadurch, so die BA, soll mehr Transparenz ermöglicht werden. Ferner würden nun alle Personen, die Sozialabgaben leisten, erfasst und die Gruppe der Erwerbstätigen könne klarer umrissen werden.

Wer sich die neuen Kriterien anschaut, der fragt sich jedoch unwillkürlich, wieso hier auch nicht erwerbstätige Personen plötzlich als erwerbstätig gelten.

Neben den Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwillendienst ableisten, fallen auch die Nebenerwerbslandwirte sowie Menschen in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen aus der Liste der nicht erwerbstätigen Personen heraus. Wie bisher sind zudem auch jene, die kurzfristig arbeitslos bzw. in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind, nicht in der Statistik der Arbeitslosen enthalten.

Doch zurück zu denen, die plötzlich als erwerbstätig gelten: Deutlich wird die Absurdität der neuen Regelung beispielsweise bei den Menschen, die sich in Jugendhilfeeinrichtungen befinden. Zu diesen Einrichtungen gehören Jugendheime, betreute Wohngruppen, Jugenddörfer oder auch sozialpädagogische Tagesgruppen. Die verschiedenen Angebote setzen verschiedene Schwerpunkte - und obgleich versucht wird, den Jugendlichen auch Schulabschlüsse, Ausbildungen bzw. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, gelingt dies nicht bei allen.

Vielfach wird erst weiter daran gearbeitet, die diversen Probleme des Jugendlichen in den Griff zu bekommen, bevor die Erwerbstätigkeit in den Mittelpunkt rückt. Dennoch wird nach der neuen Zählweise jeder, der sich in einer solchen Einrichtung befindet, automatisch in den Kreis der Erwerbstätigen aufgenommen und dementsprechend gezählt.

Auch bei den Menschen, die sich in Behindertenwerkstätten oder ähnlichen Einrichtungen befinden, ist die Integration in den Kreis der Erwerbstätigen kritisch zu sehen: Zum einen sind die Entgelte, die in den Werkstätten gezahlt werden, oft so gering, dass ohne ergänzende Sozialleistungen kein Auskommen möglich wäre. Zum anderen wird schon seit langem gerügt, dass Menschen mit Behinderungen immer öfter in den Werkstätten quasi "abgeladen" werden.

Sind sie dort einmal untergebracht, ist von weiterer Förderung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr viel zu bemerken. Eine individuelle Förderung innerhalb der Werkstätte ist oft nicht einmal ansatzweise vorgesehen, stattdessen dienen die Werkstätten als günstiger Dienstleister für die Wirtschaft.

Eine Firma, die beispielsweise Tätigkeiten durch eine Behindertenwerkstatt erledigen lässt, kann die Arbeitsleistung mit der Ausgleichsabgabe verrechnen. Die Ausgleichsabgabe, die gezahlt werden muss, wenn die Unternehmen selbst keine Behinderten einstellen, kann auf diese Weise um bis zu 50% für das Unternehmen reduziert werden - zeitgleich bieten die Werkstätten günstige Preise an und dienen damit auch als Lohndrücker für andere Unternehmen. Eine ähnliche Kritik hinsichtlich dieser Lohndumpingspirale wurde bereits vor Jahren in Verbindung mit der Einstellung von 1-Euro-Kräften (zum Beispiel bei der Diakonie Kästorf) laut .

Um die Chancen von Arbeitssuchenden auf eine Erwerbstätigkeit zu erhöhen, hat die BA derweil die bundesweite Lieferung von Schnelltests zum Nachweis von Drogen im Urin sowie von Teststreifen zur Harnanalyse ausgeschrieben. Auf Nachfrage beeilt man sich, darauf hinzuweisen, dass die Drogentests schon seit langem zum Leistungsumfang der Jobcenter gehören und von diversen Arbeitgebern auch erwünscht werden. 88.000 Tests sollen durch die BA eingekauft werden, dabei ist ein Zeitraum von 4 Jahren abgedeckt. Natürlich seien die Tests rein freiwillig und würden erst bei einem konkreten Verdacht auf entsprechenden Suchtmittelgebrauch durchgeführt werden – wenn der Betroffene zustimmt.