"Stoppt Putin jetzt!"-Cover war nur halbschlimm

Kaum Reaktionen auf Missbilligung des SPIEGEL-Titels durch den Deutschen Presserat

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Auf seiner Sitzung vom 09.09.2014 befasste sich der Deutsche Presserat mit dem umstrittenen Cover des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, auf dem Fotos von Opfern des MH17-Flugs unter dem Titel "Stoppt Putin jetzt!" abgebildet waren. Offenbar hatte der SPIEGEL weder die Angehörigen der Verstorbenen um deren Einwilligung nachgesucht, was nach § 22 KunstUrhG erforderlich gewesen wäre noch dürfte dem SPIEGEL im Juli die bis heute unklare Ursache des Absturzes bekannt gewesen sein. Dennoch hatte das vor Jahrzehnten einmal als "Sturmgeschütz der Demokratie" glorifizierte Magazin mehr oder weniger dazu aufgefordert, zurückzuschießen, wie es die deutsche Presse nach dem behaupteten Angriff auf den deutschen Sender Gleiwitz tat. Der vermeintliche Kriegsanlass war damals in Wirklichkeit eine Medienoperation zur Täuschung der Öffentlichkeit gewesen.

Nachdem sich in Online-Medienmagazinen und in Social Media ein mittlerer Shitstorm erhob (SPIEGEL schließt Russland-Forum nach drei Stunden), versuchte auch das hauseigene SPIEGELblog unbeholfen, die Wogen zu glätten. Dabei bewiesen die Blattmacher, an deren Spitze auch der vormalige BILD-Vize Blome steht, nicht einmal die Cojones, den Blogbeitrag namentlich zu kennzeichnen. Medienjournalist Stefan Niggemeier, der selbst ein Gastspiel beim SPIEGEL gegeben hatte, fand damals deutliche Worte. Eine pointierte Kurzfassung der Kritik am SPIEGEL-Cover lieferte das Satiremagazin TITANIC.

Am Dienstag nun hatte der Deutsche Presserat, ein von den großen Verlagen gebildetes und respektiertes autodisziplinäres Gremium, über zahlreiche Beschwerden gegen den Umgang des SPIEGELS, der BILD-Zeitung und anderer Medien mit der Katastrophe zu befinden. Die BILD-Zeitung hatte die Opfer ebenfalls abgebildet, jedoch "in Frieden ruhen" lassen. Der Deutsche Presserat sprach gegenüber SPIEGEL und BILD jeweils eine Missbilligung aus, denn das Abbilden von Unfallopfern verstößt eindeutig gegen den Pressekodex:

Richtlinie 8.2 – Opferschutz
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Zu Gebote gegen die mächtigen Verlagshäuser hätte neben der bloßen "Missbilligung" auch die "Öffentliche Rüge" gestanden. In dem Fall hätten die Blätter die Rügen selbst veröffentlichen müssen. Über die Missbilligung aber berichteten nur die üblichen Verdächtigen, etwa Blätter im linken Spektrum, während es unter den großen Verlagen ein Gentleman's Agreement zu geben scheint, derlei Unbill höflich zu beschweigen. Nicht einmal das hauseigene SPIEGEL-Blog nahm sich der Peinlichkeit an.

Als nach dem Irakkrieg die "Verschwörungstheorie" Gewissheit wurde, dass der Irak weder Massenvernichtungswaffen hortete noch etwas mit 9/11 zu tun hatte, nahmen dies führende US-Medien zum Anlass, sich bei ihren Lesern für ihre Naivität gegenüber Kriegspropaganda zu entschuldigen. Bei SPIEGEL & Co. warteten die Leser bislang vergeblich auf Demut. Für den SPIEGEL scheint sich das Putin-Cover ausgezahlt zu haben: So verkaufte sich das propagandistisch betitelte Heft um fast 2.000 Exemplare häufiger als im Durchschnitt.