Jurist: Sichtvermerke auf dem Personalausweis nicht erlaubt

Über die Kennzeichnung von Personalausweisen wird diskutiert, um Terrorverdächtige an der Ausreise hindern zu können. Doch sind Sichtvermerke auf dem PA nicht erlaubt, meint der Jurist Nikolaos Gazeas.

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Von
  • Detlef Borchers

In der Debatte um eine Kennzeichnung von Personalausweisen hat sich der Jurist Nikolaos Gazeas im Deutschlandfunk zu Wort gemeldet. "Nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich" sei es, einen optisch sichtbaren Sperrvermerk auf dem Ausweis anzubringen, weil dieser den Ausweisinhaber stigmatisieren könne. Einen solchen Sperrvermerk auf dem Chip des neuen Personalausweises (nPA) zu speichern, sei allerdings erlaubt.

Auf dem Chip des neuen Personalausweises könnte ein Sperrvermerk hinterlegt werden, meint Strafrechtler Nikolaos Gazeas. Sichtbare Kennzeichnungen seien nicht erlaubt.

(Bild: dpa, Angelika Warmuth)

Während deutsche Behörden einen Reisepass einziehen können, ist dies bei einem Personalausweis nicht möglich. Dies führt dazu, dass Personen, die sich islamistischen Bewegungen im Nahen Osten anschließen wollen, ungehindert in die Türkei reisen und von dort aus die Grenze nach Syrien überqueren können. Aus diesem Grunde erwägt die Bundesregierung, das Personalausweisgesetz zu ändern und Sperrvermerke zu erlauben.

Solche Vermerke sind nach Ansicht von Nikolaos Gazeas bei den derzeitigen Ausweiskarten nicht erlaubt. Weil der Personalausweis als Identitätsnachweis im Alltag bei vielen anderen Gelegenheiten benötigt werde, etwa in Banken und Hotels, dürfe er nicht besonders gekennzeichnet sein. Es könne nicht angehen, dass jemand auf bloßen Verdacht hin in Deutschland kein Hotelzimmer mehr anmieten kann, meint der Experte für internationales Strafrecht.

Eine Speicherung ist nach Gazeas Meinung allenfalls im hoheitlichen Teil des Chipspeichers der Ausweiskarte möglich: "Was allerdings heute schon möglich ist, ist, dass in dem Personalausweis angeordnet und gespeichert wird, dass dieser Personalausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt", erklärte Gazeas in der Radiosendung.

Nach Angaben des Verfassungsschutzes kämpften rund 400 Islamisten mit deutschem Pass in Syrien und im Irak. 130 seien inzwischen wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Bislang sollen 30 potenzielle Kämpfer an der Ausreise aus Deutschland gehindert worden sein. Nach Angaben des International Center for the Study of Radicalisation kämpfen rund 12.000 Menschen aus 74 Ländern in den Reihen der IS-Milizen. (vbr)