Google+: Einträge können nun altersbeschränkt werden

Nutzer auf Google+ können nun festlegen, welche Altersgruppe sie mit ihren Einträgen erreichen wollen und welche die Inhalte nicht zu sehen bekommen soll. Wer das nicht oder falsch macht, für den kann das Google offenbar selbst nachholen.

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Einträge auf Google+ können nun auch nur für bestimmte Altersgruppen oder Regionen freigegeben werden. Das teilte Google-Mitarbeiter Yonatan Zunger mit und erklärte, das Feature sei beispielsweise für Nutzer gedacht, die für Erwachsene gedachte Inhalte veröffentlichen oder sie in bestimmten Ländern nicht zugänglich machen wollen beziehungsweise dürfen. In den Einstellungen lässt sich das vergleichsweise fein justieren und so beispielsweise die länderspezifisch das jeweilige Alter der Volljährigkeit angeben.

Die Zielgruppe kann global oder länderspezifisch festgelegt werden.

Die neue Option kann jedoch nur für das ganze Profil eingestellt werden. Das heißt, es ist nicht vorgesehen, Beiträge jeweils als jugendfrei oder nicht jugendfrei zu markieren. Stattdessen legt der Nutzer in den Profileinstellungen (unter "Besucher") fest, welches Publikum vorgesehen ist. Einmal gespeichert, werden die Regelungen laut Hilfeseite auf alle alten und künftigen Beiträge angewendet. Wenn das Profil eines Lesers nicht in diese Gruppe passt, werden ihm die Inhalte nicht mehr angezeigt. Wird die gewünschte Zielgruppe später wieder geändert, gelten die neuen Regeln jedoch nicht rückwirkend, sondern nur für Beiträge, die danach erstellt werden. Einmal alters- oder ortsbeschränkte Einträge behalten also diese Einschränkungen.

Hat der Nutzer seine Zielgruppe genau definiert, muss er mit einem Haken bestätigen, dass er die "richtige Zielgruppe für [s]eine Inhalte gemäß allen geltenden Gesetzen und Vorschriften ausgewählt" hat. Damit scheint Google die Verantwortung für den Umgang mit nicht jugendfreien oder in bestimmten Staaten verbotenen Inhalten auf den Nutzer abzuschieben. Gleichzeitig könnte die eingestellte Zielgruppe aber auch verhindern, dass Google Inhalte etwa auf Behördenanfrage löscht. Ist Google der Meinung, dass eine Zielgruppe falsch gesetzt ist, behält sich das Unternehmen offenbar vor, die Beschränkung selbst zu setzen. In dem Hilfetext heißt es, Profile könnten aus "juristischen oder politischen" Erwägungen heraus automatisch eingeschränkt werden. Der Nutzer könne diese Einstellung dann nicht ändern. (mho)