Doppelagent Steinmeier enttarnt

Kleine Geheimnisse unter Freunden

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Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge hat der BND unter Abdeckung des damaligen Geheimdienstkoordinators Frank-Walter Steinmeier zwischen 2004 und 2008 unter der Code-Bezeichnung "Eikonal" einen Bypass am Frankfurter Knotenpunkt DE-CIX gelegt, dem weltweit größten seiner Art. Die gesplitteten Signale wurden nach Pullach ausgeleitet und sollten von der damaligen BND-Zentrale aus um die "deutsche Kommunikation" gefiltert an die NSA gehen, deren Kabel am vormaligen NSA-Abhörstützpunkt Bad Aibling nach Input dürsteten.

Das Filtersystem "Dafis" vermochte den Berichten zufolge jedoch nur 95% der "deutschen" Signale zurückzuhalten. Angesichts der gigantischen Menge an Informationstraffic in Frankfurt sind 5% hiervon nahezu unvorstellbar viel, zumal der auftragsgemäß passierende internationale Traffic auf dem Gebiet der Bundesrepublik eigentlich auch von Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt sein sollte.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit US-Außenministerin Condoleezza Rice 2006. Bild: state.gov

Der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der sich einst das Verdienst der Schließung des NSA-Stützpunktes in Bad Aibling anrechnete, wird nun heikle Fragen zu beantworten haben:

  • Wieso wurde die zur Kontrolle von Abhörmaßnahmen eingerichtete G10-Kommission nicht von Eikonal unterrichtet, wie es das G10-Gesetz für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis verlangt?
  • Wie begründen BND und Bundeskanzleramt die zutage getretene Auffassung, Art. 10 GG gelte nur für "Deutsche" bzw. "deutschen" Nachrichtenverkehr?
  • Wieso konnte der Sündenfall fortgesetzt werden, nachdem der BND bemerkte, dass die amerikanischen Freunde den Abfluss zu Zwecken von Wirtschaftsspionage nutzten?

Den Verfassungsrechtlern dürfte das blanke Entsetzen ins Gesicht geschrieben stehen. So sieht Art. 19 Abs. 1 GG für Eingriffe in ein Grundrecht einen Gesetzesvorbehalt vor, der für Eikonal missachtet wurde. In Art. 19 Abs. 2 GG verlangt das Grundgesetz außerdem, dass ein Grundrecht in keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. Doch welcher Wesensgehalt bleibt von einem Grundrecht übrig, dessen massenhafte Umgehung sogar vor der parlamentarischen G10-Kommission verheimlicht wurde, die offensichtlich nicht ernst genommen wird?

Wie es der Geheimdienstkenner Erich Schmidt-Eenboom zu Beginn der Snowden-Krise zutreffend kommentiert hatte, war die Empörung der Bundesregierung über die NSA nichts als gespieltes "Staatstheater", da die Beteiligten miteinander im selben Bett liegen. Der BND ist auf den großen Bruder angewiesen, da er den Möglichkeiten der gigantischen NSA schon aufgrund des Größenunterschieds wenig entgegen zu setzen vermag.

Nach dem angeblichen Ende von Operation Eikonal 2008 wurde 2009 in das G10-Gesetz § 7a G10-G zur Regelung der Weitergabe personenbezogener Daten an ausländische Stellen eingefügt. § 7a Abs. 1 Ziffer 3 G10-G sieht das Erfordernis der Gegenseitigkeit vor. Bei einer Kooperation hätte die NSA also gleichwertigen Zugang zur Kommunikation innerhalb der USA gewähren müssen - eine Vorstellung, die selbst die Fantasie des optimistischsten Beobachters übersteigen dürfte.

Sollte Eikonal tatsächlich 2008 eingestellt worden sein, haben Steinmeier und die beiden nicht mehr amtierenden BND-Präsidenten Hanning und Uhrlau zumindest strafrechtlich gut lachen: Vorwürfe aus allen in Betracht kommenden Straftatbestände wären in 2013 verjährt. Verständlich, dass es die Bundesregierung mit einer Vorladung des Zeugen und Whistleblowers Snowden nicht allzu eilig hatte. Vielleicht wird Steinmeier diese Geheimdienstaffäre politisch überleben, vielleicht aber heißt es auch: This is the end.