Deutschlands Datenschützer fordern mehr Personal

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern beklagen Personalmangel, trotzdem fordern sie mehr Kompetenzen. Nicht einig waren sie sich bei Body-Cams für Polizisten.

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  • dpa

Angesichts der rasant wachsenden Datensammlungen bei Unternehmen und staatlichen Stellen fordern die Datenschützer von Bund und Ländern mehr Personal. "Die zentrale Botschaft ist, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung handlungsmächtige Kontrollinstanzen braucht", sagte der Hamburger Beauftragte Johannes Caspar am Donnerstag nach einer Konferenz mit seinen Bund- und Länderkollegen in der Hansestadt.

Das EuGH-Urteil zur Linklöschung bei Google sorgt für volle Briefkästen bei den Datenschützern.

(Bild: dpa, Nicolas Bouvy/Archiv)

Caspar verwies auf die neuen technischen Möglichkeiten von Internetunternehmen wie Facebook und Google. In seiner Behörde lägen etwa 150 Widersprüche gegen die Ablehnung von Anträgen auf Link-Löschung bei Google auf Eis. Es fehle das Personal zur Bearbeitung.

Die Datenschützer fordern darüber hinaus mehr Mitsprache beim Kartellrecht. Bei der Genehmigung von Fusionen und Übernahmen in der Internetwirtschaft müsse auf den Schutz der Daten geachtet werden, sagte Caspar. "Marktmacht ist in diesem Bereich letzten Endes auch Macht über personenbezogene Daten." Die Nutzer müssten die Möglichkeit bekommen, ihre Daten bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter mitzunehmen.

Trotz der geschilderten Überlastung verlangen die Datenschützer weiterhin eine größere Rolle bei der Kontrolle der Geheimdienste, besonders des Bundesnachrichtendienstes. Der BND argumentiere etwa, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausland zu Ausland nicht unter den Schutz des Grundgesetzes falle. "Wir sehen das anders", betonte Caspar. Er bot der Kommission des Bundestags zur Kontrolle der Geheimdienste an, auf die Expertise der Datenschützer zurückzugreifen.

Uneinig blieben die Datenschutzbeauftragten im Hinblick auf Schulterkameras bei der Polizei. Hessens Datenschützer Michael Ronellenfitsch hält deren Einsatz von für sinnvoll: "In Hessen haben wir ein Pilotprojekt laufen und haben durchgängig positive Erfahrungen. Das Klima zwischen Bürgern und Polizei hat sich wesentlich verbessert". "Aus Sicht der Betroffenen haben sich die Polizisten wesentlich besser benommen als bisher und haben sich stärker zurückgehalten, weil sie unter Beobachtung waren."

Hessische Polizei testet Body-Cams (5 Bilder)

Hessischer Polizist mit Body-Cam. (Bild: Innenministerium Hessen)

Im Unterschied zu seinem Hamburger Amtskollegen Johannes Caspar halte er auch eine Tonaufnahme mit der Body-Cam nicht in jedem Fall für unzulässig. "Es gibt Fälle, in denen die Polizisten angepöbelt werden und entsprechend zurückschlagen." Dieses Verhalten verbessere sich drastisch, wenn man disziplinierende Maßnahmen wie Kameras mit Tonaufnahmen einsetze. Das sei in Hessen allerdings erst experimentell möglich.

Um Übergriffe zu dokumentieren, brauche man keine Tonaufnahmen, meinte dagegen Caspar. In dem geplanten Hamburger Gesetz gehe es nicht darum, Beleidigungen festzuhalten. "Ein bisschen droht das auch die Unbefangenheit zwischen Bürger und Polizei zu beeinträchtigen, wenn man tatsächlich diese Audioaufnahmen macht." Caspar erinnerte auch an die Schutzwürdigkeit des nicht-öffentlich gesprochenen Worts. Er räumte aber ein, dass das Projekt als solches nicht kritisch zu betrachten sei, sofern rechtsstaatliche Grundsätze beachtet werden. Wichtig sei, den Zugriff auf die Daten zu regeln, auch dann, wenn die Aufnahmen der Body-Cam ein Fehlverhalten der Beamten zeigten. (mho)