Handelsabkommen TPP: USA drängen auf Kriminalisierung nicht-gewerblicher Copyright-Verstöße

Wikileaks hat einen neuen Entwurf des Kapitels zum Schutz immaterieller Güter des Handelsabkommens Trans-Pacific Partnership (TPP) enthüllt. Die USA wollen demnach beim Urheber- und Patentrecht die Daumenschraube anziehen.

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Die USA setzen sich im Pazifikraum weiter dafür ein, das "geistige Eigentum" auszuweiten und verschärft durchzusetzen. Dies geht aus einem neuen Entwurf für das Kapitel zum Schutz von Urheber-, Patent- und Markenrechten im geplanten Handelsabkommen Trans-Pacific Partnership (TPP) hervor, den Wikileaks veröffentlicht hat. Das TPP gilt als das bereits weiter fortgeschrittene Pendant zum transatlantischen TTIP-Vertrag, der derzeit zwischen der EU und den USA verhandelt wird.

Treffen der TTP-Verhandlungspartner im November 2010

(Bild: Gobierno de Chile, CC BY 2.0 )

Vor allem die US-Seite fällt in dem 77-seitigen Dokument weiter mit Maximalforderungen rund um Immaterialgüterrechte im TPP auf. So drängt sie etwa darauf, auch nicht-gewerbliche Urheberrechtsverletzungen etwa im Bereich Filesharing zu kriminalisieren; Kanada will hingegen strafrechtliche Konsequenzen auf kommerzielle Rechtsverstöße beschränkt wissen. In der EU gibt es bislang keine Strafvorschriften, um Immaterialgüterrechte durchzusetzen, was das Parlament in Straßburg mit seinem Nein zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA noch einmal bekräftigt hat.

Die Übereinkunft für eine transpazifische Handelspartnerschaft wird seit 2009 von den USA, Japan, Australien, Kanada, Neuseeland, Mexiko, Chile, Peru, Vietnam, Singapur, Malaysia und Brunei hinter verschlossenen Türen vorangetrieben. Der jetzt von der Wikileaks veröffentlichte Entwurf stammt vom Mai 2014.

Im Gegensatz zu einem früheren Version vom August 2013 sollen Schutzfristen nicht mehr von den Vertragspartnern festgelegt werden. Nun sollen Urheberrechte bis mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Werkschöpfers gelten, eine Spanne von mindestens 100 Jahren ist noch im Gespräch. Bisherige internationale Copyright-Verträge gehen nicht soweit.

Bürgerrechtler befürchten, dass es damit erschwert werden könnte, verwaiste Werke zu nutzen, für die kein Urheber mehr auffindbar ist, etwa für Archivzwecke. Andererseits loben sie, dass sich die Verhandlungspartner erstmals darauf geeinigt haben, die "Bedeutung einer reichen und zugänglichen Public Domain" anzuerkennen. Werke für eine solche Wissensallmende sollten etwa in Datenbanken registriert werden.

Digitales Rechtekontrollmanagement (DRM) sol im Pazifikraum zusätzlich rechtlich abgesichert, die Kontrollen und Haftungsbedingungen für das Anbieten geschützter Werke in nicht-öffentlichen Online-Bereichen wie Intranets verschärft werden. Für Internetprovider sind zwar weiter Haftungsfreistellungen vorgesehen; dafür sollen sie aber Verfahren installieren, um Werke auf Zuruf von Rechteinhabern herunterzunehmen oder auffällig gewordene Nutzer zu verwarnen.

Bei Patenten haben die USA Verlängerungsmöglichkeiten über die bisher maximal geltenden 20 Jahre vorgeschlagen. Ein gewerblicher Rechtsschutz soll weiter selbst bei kleinen Beiträgen zum Stand der Technik in allen Feldern gewährt werden, was etwa Softwarepatenten keine Grenzen setzen würde. Zwangslizenzen sollen nur noch eingeschränkt vergeben werden dürfen. Dies würde vor allem den Zugang zu medizinischen Generika in den beteiligten Schwellenländern einschränken.

Der unautorisierte beabsichtigte Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in einem Computersystem oder die Veröffentlichung solcher Unternehmensperlen mithilfe von IT soll unter Strafe gestellt werden. Damit wollen die USA offenbar ihre Hackerparagraphen aus dem umstrittenen Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) exportieren.

Vorgesehen sind auch Schiedsgerichte für private Investoren gegen Staaten, die bei den TTIP-Unterredungen besonders umkämpft sind. Insgesamt kann sich James Love von der Organisation Knowledge Ecology International (KEI) des Eindrucks nicht erwehren, dass vor allem die USA teils aggressiv Hunderte Änderungen rund um Standards für Immaterialgüterrechte anstreben, von denen fast alle großen Konzernen und ihre Rechteverwertern in die Hände spielen würden. Bestehende Freiheiten der Allgemeinheit, Wissen zu nutzen, würden dagegen untergraben. (anw)