Internet-Überholspuren: Plädoyer gegen Netzneutralität und für "Ex-post"-Regelung

Sollen Regulierungsbehörden vorher klare Regeln für Internet-Überholspuren aufstellen oder lieber erst im Nachhinein auf Wettbewerbsverstöße reagieren? Das Podium bei den Münchner Medientagen fand "Nachsorge" völlig ausreichend.

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Von
  • Monika Ermert

Vertreter der Deutschen Telekom, Vodafones, der Landesmedienanstalten und des Privatsenders ProSiebenSat.1 Media erklärten auf einem Podium bei den Münchner Medientagen eine "Ex-post"-Regulierung der Netzneutralität verbunden mit einem Transparenzgebot für ausreichend. Anders als bei einer sogenannten „Ex ante“-Regulierung über Vorabverfügungen würde dabei ausschließlich im Nachhinein („Ex post“) auf Wettbewerbsverstöße reagiert. Nur Netzpolitik.org-Gründer Markus Beckedahl kritisierte eine "Ex-post"-Regulierung als Einstieg in den Ausstieg aus der Netzneutralität.

Kritik kam nur vom Blogger Markus Beckedahl (Mitte).

(Bild: Münchner Medientage)

Wolfgang Kopf, Zentralbereichsleiter Politik und Regulierung bei der Deutschen Telekom, erklärte, auch bei der Bundesregierung stelle er eine entsprechende Positionierung fest. Die Regierung wolle das auch auf der EU-Ebene festlegen, so Kopfs Résumé der IT-Gipfelergebnisse dieser Woche. In einem Jahr werde die Deutsche Telekom erste Qualitätsklassen im Angebot haben, sagte Kopf zum Abschluss der Diskussionsrunde in München. Zunächst könnten spezielle Bereiche wie das Internet der Dinge oder Industrie 4.0 auf die Überholspur gebracht werden. Kopf hatte in der Debatte einmal mehr die Finanzierung neuer Netzkapazitäten als Argument dafür ins Feld geführt, beide Seiten zur Kasse bitten zu müssen.

Netzneutralität

Netzneutralität bedeutet, dass Inhalte im Internet gleichberechtigt ihren Weg finden. Vor allem Provider und Carrier wollen aber beispielsweise für Videos extra zu bezahlende Überholspuren einbauen. Für User entstünde ohne Netzneutralität ein Zweiklassen-Internet.

Die Qualitätsklassen würden aber keineswegs dazu führen, dass die Kapazität für andere Dienste eingeschränkt werde, beteuerte der Telekom-Vertreter. “Wenn wir über Qualitätsklassen reden, reden wir über Backbones”, sagte Kopf. “Die sind in Europa noch nie an ihre Grenzen gekommen.” Warum bei ausreichender Bandbreite überhaupt Klassen notwendig würden, wollte der Moderator, Medienexperte Werner Lauff, postwendend wissen. Dienste wie Sprache oder Industrie 4.0 und das Internet der Dinge machten eine Priorisierung natürlich notwendig, konterte Kopf.

Zufrieden mit einer Expost-Regulierung gab sich erstaunlicherweise auch der auf dem Panel vertretene Mediensektor. Zuletzt gab es von Vertretern noch besorgte Wortmeldungen, dass ein Mangel an Netzneutralität zu Wettbewerbsverzerrungen beziehungsweise Einschränkungen einer diskriminerungsfreien Verbreitung von Rundfunkinhalten führen könnte.

Conrad Albert, Vorstand Legal, Distribution & Regulatory Affairs bei ProSiebenSat.1 Media, sagte jedoch, er sehe eine Überholspur für Netflix entspannt. Sein Unternehmen sei durchaus auch an einer Priorisierung für den hauseigenen Online-Videothek MaxDome interessiert. Bezahlen dafür will er aber nicht, sondern denke an “smartere Lösungen”, etwa Marketingpartnerschaften. Würde Gleiches ungleich behandelt, betonte Conrad, dann würde sich sein Unternehmen auf die jetzt schon geregelte Diskriminierungsfreiheit berufen.

Eine “Nachsorge” und ein Transparenzgebot reichen auch für Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, erst einmal aus. Dabei hatten gerade die Landesmedienanstalten in einer Anhörung im vergangenen Jahr klare Vorgaben zur Netzneutralität gefordert. Jetzt berief sich Bräutigam auf das Primat der Marktwirtschaft und gab zu Bedenken, dass auch die Nutzer für die schnelleren Netze in die Tasche greifen müssten. Ohnehin könnten die deutschen Regulierer erst einmal das weitere Vorgehen in Brüssel abwarten. Dort hat allerdings die italienische Präsidentschaft das Thema gerade auf Eis gelegt.

Am Ende fiel es Blogger Beckedahl zu, der auch als Vertreter der Nutzer in der Debatte angesprochen wurde, vor den möglichen Innovationshemmnissen zu warnen, die ein von Mittelsmännern beeinflusster Datenstrom bedeuten könnte. Schon jetzt, erklärte Beckedahl, werde die Netzneutralität massiv eingeschränkt. Im Kleingedruckten mobiler Datenverträge etwa der Deutschen Telekom stehe da auch schon mal, dass P2P und Computer-zu-Computer-Verbindungen nicht erlaubt seien.

Ohne klare Regelungen, fürchtet Beckedahl, werde das Prinzip des neutralen Netzes in den kommenden Jahren weiter aufgeweicht. Am Ende spiele das den großen, finanzkräftigen Unternehmen in die Hände. Start-Ups und Mittelständer, die sich keine Überholspur leisten könnten, zögen den Kürzeren. (axk)