Verfassungsgericht gegen Staatstrojaner: Sachsen-Anhalts Polizeigesetz gekippt

Sachsen-Anhalts Polizeigesetz verstößt in Teilen gegen die Verfassung, unter anderem wegen der Regelungen zur Quellen-TKÜ. Dagegen bleibt es zulässig, Handynetze bei drohenden Anschlägen abzuschalten. Nun muss der Landtag nachbessern.

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Regelungen etwa zur Überwachung von Voice-over-IP per Trojaner verwarf das sachsen-anhaltinische Verfassungsgericht

(Bild: dpa, Arno Burgi)

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  • dpa
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Das Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt ist in Teilen verfassungswidrig. Dies entschied das Landesverfassungsgericht. In fünf von sechs durch die Opposition kritisierten Bereichen stufte das Gericht Teile als nichtig ein oder gab dem Gesetzgeber auf, das Regelwerk bis Ende 2015 zu ändern. Die umstrittene Erlaubnis für die Polizei, Handynetze etwa bei drohenden Anschlägen abschalten zu dürfen, wurde dagegen bestätigt.

Verworfen wurde von den Richtern die Erlaubnis für die Polizei, zur Gefahrenabwehr sogenannte Staatstrojaner zum Abhören verschlüsselter Telefonate zu nutzen; bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberachung (Quellen-TKÜ) werden unter anderem VoIP-Gespräche vor der Verschlüsselung beim Sender beziehungsweise nach der Entschlüsselung beim Empfänger durch einen eingeschleusten Trojaner abgehört.

Die Regelung sei derzeit unverhältnismäßig, weil eine derartige Software noch gar nicht vorliege und der Gesetzgeber sie daher nicht genau kennen könne, sagte Gerichtspräsident Winfried Schubert. Außerdem verwarfen die Richter eine Regelung, mit der Kommunen den Genuss von Alkohol und das Mitführen von Glasgefäßen verbieten konnten.

Beim strittigen Thema Zwangstests auf ansteckende Krankheiten oder Videoaufzeichnungen bei Polizeikontrollen wurden einzelne Aspekte des Gesetzes kritisiert. Teile der kritisierten Bestimmungen dürfen aber weiter angewendet werden, wenn Vorgaben des Gerichts erfüllt werden. So legte das Verfassungsgericht etwa fest, dass bestimmte Maßnahmen nur von dem Behördenleiter und nicht von jedem Polizisten angeordnet werden dürfen.

Insgesamt 37 Abgeordnete der Linksfraktion und der Grünen hatten die Richter in einer Normenkontrollklage angerufen. Der Landtag hatte das Polizeigesetz im Februar 2013 mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedet.

Innenstaatssekretär Ulf Gundlach (CDU) sagte nach dem Urteil, in der tagtäglichen Arbeit der Polizei werde sich nicht viel ändern. "Für die alltägliche Praxis sind wir bestätigt worden." Es habe aber auch einen Lernprozess gegeben.

Oppositionsführer Wulf Gallert (Linke) wertete das Urteil als einen Erfolg. "Zu vier Fünfteln haben wir gewonnen. Fast alle Regelungen sind moniert worden." Das Gericht habe festgestellt, dass die schwarz-rote Koalition mit dem Gesetz über das Ziel hinaus geschossen sei. Das Urteil zeige zudem, dass man 25 Jahre nach dem Mauerfall Bürgerrechte erfolgreich einklagen könne. (jk)