PKW-Maut: Datenschützer machen Druck gegen Kennzeichenerfassung

Bringt Dobrindts Maut den gläsernen Autofahrer? Datenschützer von Bund und Ländern wenden sich jedenfalls gegen die Erfassung von Fahrzeugdaten und ermahnen die Regierung zu mehr Datensparsamkeit.

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Pkw-Maut
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Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sich gegen eine automatisierte Erfassung und Speicherung von Autokennzeichen bei der geplanten PKW-Maut ausgesprochen. Es gebe "mildere und gleichermaßen effektive Mittel zur Kontrolle der Entrichtung der Maut“, etwa die in anderen Ländern üblichen physischen Vignetten, hieß es in einer gemeinsamen Entschließung.

"Allein die Möglichkeit, sich die Infrastrukturabgabe für gänzlich ungenutzte Pkw erstatten zu lassen, rechtfertigt nicht die vorgesehene elektronische Erfassung und sogar dauerhafte – bis zu 13 Monaten währende – Speicherung von Bewegungsdaten in Deutschland zugelassener Pkw“, machten die Datenschützer deutlich. Auch die Einbeziehung privater Firmen sowie die Einrichtung eines zentralen Infrastrukturregisters geht ihnen zu weit.

Maut-Daten kämen auf keinen Fall bei Fahndungen zum Einsatz, versichert Minister Dobrindt.

(Bild: dpa, Marc Müller)

Laut dem kursierenden Referentenentwurf für das Mautgesetz kann das Bundesamt für Güterverkehr sogenannte Kontrolldaten bis zu 13 Monate speichern. Dazu zählen das Bild eines Autos, Name und Anschrift des Besitzers, Ort sowie Zeit der Benutzung von Autobahnen und Bundesfernstraßen sowie das Kfz-Kennzeichen. Falls ein Fahrer sein Auto stehen gelassen hat und eine Erstattung der Abgabe fordert, könne das mittels der Daten geprüft werden. Kritiker befürchten, dass mit den gebündelten Daten auch genaue Bewegungsprofile erstellt werden können.

Vor rund zwei Wochen hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits betont, dass die Daten bei der Kontrolle der Pkw-Maut auf keinen Fall bei Fahndungen zum Einsatz kämen. Er versprach Datenschutz auf höchstem Niveau: "Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden."

Dem Interesse der Strafverfolger tat das offenbar keinen Abbruch – BKA-Chef Jörg Ziercke warb in der Welt am Sonntag dafür, in "besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität" für die Fahndung zu nutzen. Gegen solche Verwendung warnte der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper laut der Rheinischen Post."Es sind Begehrlichkeiten geweckt worden, den Datenvorrat für ganz andere Zwecke zu nutzen. Das halte ich für unverantwortlich",

Aus Regierungskreisen hieß es bereits gegenüber heise online, dass die konkrete Kontrollpraxis keine tiefen Eingriffe in die Grundrechte der Autofahrer vorsehe. So würden bei der erstmaligen Kontrolle innerhalb der Gültigkeit einer Jahresvignette zwar etwa das Kennzeichen und der Tag der Überprüfung festgehalten; es gehe aber nur um die einmalige Feststellung der Nutzung des Netzes innerhalb des Gültigkeitszeitraums einer Jahresvignette. Diese Prozedur erfolge ausschließlich über das Kennzeichen und den Tag der Nutzung. (axk)