Opposition will Leistungsschutzrecht für Presseverleger abschaffen

Linke und Grüne haben einen Antrag beschlossen, wonach der Bundestag das umstrittene Gesetz zum "Schutz des Presseverlegers" im Internet aufheben soll. Es habe "mehr Verwirrung als Klarheit" gestiftet, sei und bleibe falsch.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 59 Kommentare lesen
Opposition will Leistungsschutzrecht für Presseverleger abschaffen
Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Geht es nach den Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen, soll das seit Langem umkämpfte Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Netz bald Geschichte sein. Die Fraktionen der Oppositionskräfte haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf beschlossen, wonach das Parlament die entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes von 2013 wieder abschaffen soll. Die große Koalition müsste den Vorstoß aber mittragen.

Es habe sich gezeigt, dass das neue Leistungsschutzrecht "mehr Verwirrung als Klarheit stiftet", begründen Linke und Grüne den Schritt. Es sei nach wie vor nicht nachvollziehbar, "was genau geschützt werden soll, und weshalb". So seien Pressetexte bereits durch das Urheberrecht klar vor unerlaubter Nutzung abgesichert. Der angebliche Schutz für verlagstypische Eigenleistungen erkläre nicht, worin dieser bestehen solle, wenn es ausschließlich um die Anzeige von Textausschnitten ("Snippets") durch Informationsdienstleister im Internet wie Suchmaschinen gehe.

Weiter habe sich nicht herauskristallisiert, ob und wie die eigentlichen Urheber an möglichen zusätzlichen Verlagseinnahmen beteiligt werden sollen, rügt die Opposition. Es gebe auch noch immer keine Definition, was unter Snippets zu verstehen sei und wie lang diese sein dürften, ohne mit einer Zahlungspflicht einherzugehen. Auch der Begriff einer "gewerblichen" Nutzung der Auszüge bleibe offen.

Die Rechtsunsicherheit schadet laut der Oppositions-Initiative vor allem kleinen Anbietern von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Sie könnten es sich weder leisten, für Snippets zu bezahlen, noch die Tragweite schwammiger Stellen wie "kleinster Texteile" gerichtlich ausurteilen zu lassen. Im Ergebnis würden die Betroffenen im Mittelstand ihre Angebote entweder reduzieren oder ganz einstellen. Damit verhindere das Leistungsschutzrecht auch Innovationen und erschwere den Wettbewerb im Bereich der Suchmaschinen.

Die Netzexpertin der Linken, Halina Wawzyniak, sieht diesen Trend bestätigt mit dem jüngsten Schritt der von den Verlegern beauftragten Verwertungsgesellschaft (VG) Media, Google Gratisrechte für Textauszüge und Vorschaubilder einzuräumen. Kleinere Suchmaschinen wie Tersee würden dagegen abkassiert.

Der "Außenminister" von Axel Springer, Christoph Keese, weist dieses Argument zurück: Die Gratislizenz an Google habe man nur "wegen des missbräuchlichen Drucks des Marktbeherrschers" erteilt. Kleinere Konkurrenten könnten aufgrund ihrer geringeren Marktmacht gar nicht eine entsprechende Nötigung ausüben, gegen die man sich weiter rechtlich zur Wehr setze. Die VG Media müsse ihnen daher den staatlich genehmigten Tarif in Rechnung stellen.

Nach Ansicht der Opposition sind trotzdem insgesamt so viele Mängel zutage getreten, dass die eigentlich vorgesehene Evaluation des Gesetzes entfallen könne und müsse. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, schreibt Wawzyniak, "war, ist und bleibt falsch". (jk)