Bundesrat billigt Gesetz für digitale Werkauszüge im Unterricht

Nach dem Bundestag haben auch die Länder eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt, mit der kleine Teile eines geschützten Werks an Bildungs- und Forschungseinrichtungen im Intranet zugänglich gemacht werden dürfen.

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Bundesrat billigt Gesetz für digitale Werkauszüge im Unterricht

(Bild: Bundesrat (Archiv))

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Der Bundesrat hat am Freitag ohne weitere Aussprache für eine Gesetzesreform gestimmt, mit der die "Intranetklausel" im Urheberrecht dauerhaft werden soll. Lehrern und Wissenschaftlern soll dauerhaft gestattet sein, "kleine Teile" urheberrechtlich geschützter Werke oder Zeitschriftenartikel einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" für Bildungszwecke in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich zu machen.

Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz für digitale Semesterapparate hatte zunächst immer nur befristet gegolten; er würde ohne die Änderung Ende 2014 auslaufen. Viermal verlängerte der Gesetzgeber die Klausel bisher. Nun soll sie nach mehrfachen Evaluierungen permanent gelten.

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Schulen, Universitäten oder Forschungsinstitute Auszubildenden bis zu 12 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werks online zur Verfügung stellen dürfen, insgesamt aber nicht mehr als 100 Seiten; vorausgesetzt, dass der Rechteinhaber der Einrichtung keine "angemessene" Lizenz für eine Online-Nutzung angeboten hat.

Die Kultusminister der Länder hatten sich Ende 2012 zudem mit dem Verband Bildungsmedien sowie Verwertungsgesellschaften in einem Vertrag darauf geeinigt, dass Dozenten generell zehn Prozent von Druckwerken, die nach 2004 erscheinen sind, scannen dürfen, maximal aber nicht mehr als 20 Seiten.

Der Gesetzentwurf, der vor Kurzem bereits den Bundestag passierte, kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden und am Tag nach der Verkündung noch in diesem Jahr in Kraft treten. (anw)