Elektronische Gesundheitskarte wird zum Jahreswechsel Pflicht

Es wird ernst mit der elektronischen Gesundheitskarte. Wie ernst, darüber gibt es aber unterschiedeliche Meinungen - und einige Falschmeldungen. Bis die Kosten für die Einführung der eGK wieder eingespielt sind, dürften einige Jahre ins Land gehen.

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Elektronische Gesundheitskarte
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Detlef Borchers
Inhaltsverzeichnis

Ab dem 1. Januar 2015 müssen die meisten gesetzlich versicherten Bundesbürger beim Arzt- oder Zahnarztbesuch ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Fehlt die Karte und kann diese oder eine papiergebundene Ersatzbescheinigung nicht innerhalb von 10 Tagen vorgelegt werden, ist der Arzt berechtigt, eine Privatvergütung zu verlangen.

Nach den Buchstaben des Gesetzes hätte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab dem 1.1.2006 gelten müssen. Nun kommt sie verspätet an den Start und wird vorerst wie die alte Krankenversicherungskarte (KVK) nur zum Einlesen der Patientendaten in ein Verwaltungssystem genutzt. Im Laufe des Jahres werden Tests in zwei Regionen gestartet, diese "Stammdaten" und den aktuellen Zuzahlungsstatus online mit den Datenbeständen der normalen gesetzlichen Krankenkassen abzugleichen.

Stimmt die seit kurzem laufende Kostenuhr der Innungskrankenkassen, so hat die Einführung der eGK bislang knapp 1,2 Milliarden Euro gekostet. Bis diese Kosten durch die Nutzung der Karte als zeitgemäßes Speichermedium der Medikationsliste zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit eingespielt werden, dürfte einige Zeit vergehen. Dabei war die Idee, nach dem Lipobay-Skandal mit einer elektronischen Medikationsliste lebensgefährliche Medikamenten-Kombinationen zu verhindern, die Geburtsstunde der eGK in ihrer heutigen Form. Bis dies soweit ist, dürfte noch einige Zeit vergehen: erst in der letzten Woche konnte nach zweijähriger Vorarbeit das Lastenheft Arzneimitteltherapiesicherheit vorgestellt werden, aus dem jetzt das konkret werdende Pflichtenheft entwickelt werden muss.

Der Start in die elektronische Kommunikation mit der eGK ist noch bescheidener. In zwei Testregionen arbeiten T-Systems bzw. die Bietergemeinschaft von Booz & Company, CompuGroup Medical und KoCo Connector daran, 1000 Arztpraxen und 10 Krankenhäuser mit der nötigen Software und der Online-Anbindung zu versorgen, damit der Online-Abgleich der Stammdaten getestet werden kann. Als Systemintegrator stellt dabei Arvato Systems die nötige Backbone- und PKI-Infrastruktur sowie die Gateways zu den Krankenkassen und dem KV-Safenet der Kassenärzte zur Verfügung. Läuft alles nach Plan, kann die von der Projektgesellschaft Grematik beaufsichtigte Erprobung der telematischen Infrastruktur im zweiten Quartal 2015 beginnen. Die wissenschaftliche Begleitforschung soll zeitnah arbeiten, auf dass schnell entschieden werden kann, ob die Online-Anbindung aller Praxen und Krankenhäuser gestartet werden kann.

Was die Sicherheit beim Abgleich dieser Stammdaten anbelangt, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. In ihrer Mitteilung zur Erprobung der telematischen Infrastruktur verweist die Gematik darauf, dass der "sehr hohe Sicherheitsstandard" durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Bundesdatenschutzbeauftragten überprüft werde.

Zuletzt hatte die Linksfraktion mit einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen wollen, ob die Daten sicher gespeichert sind. In ihrer Antwort schrieb die Regierung: "Log-Files, die beim Versichertenstammdatenabgleich und bei Offlineanwendungen der Karte entstehen, werden zugriffsgeschützt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sodass keine Verschlüsselung notwendig ist."

Noch unterschiedlicher sind die Auffassungen, was die Pflicht zum Mitbringen der eGK in die Praxen anbelangt. Unverdrossen wirbt das Bündnis "Stoppt die E-Card" unter den Kritikern der eGK dafür, auch nach dem 1. Januar auf das papiergebundene Ersatzverfahren auszuweichen.

Den Vogel schoss freilich die Bundesärztliche Kassenvereinigung mit einem drastischen Plakat ab: "Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte". In dieser absoluten Form stimmt die Aussage schlicht nicht. Im deutschen Gesundheitssystem gibt es die "sonstigen Kostenträger" wie etwa die Bundeswehr oder die Bundespolizei, die nach wie vor mit der alten KVK arbeiten. Die Liste der "sonstigen Kostenträger" ist je nach Bundesland unterschiedlich lang – als Beispiel diene Schleswig Holstein – und zeigt, dass die alten Karten noch lange nicht obsolet sind. Sie müssen weiter ausgelesen werden können.

Insofern ist die Behauptung falsch, dass die Software-Hersteller beauftragt wurden, die PVS/KVS-Software so zu verändern, dass KVK KVK blockiert werden. (jk)