"Recht auf Vergessen": Deutsche ließen 50.000 Links aus Google-Suche löschen

Seit ein europäisches Gericht Suchmaschinen verpflichtet hat, Links zu entfernen, die die Privatsphäre verletzten, wird Google von Anfragen überflutet. Die Deutschen sind dabei besonders aktiv – und erfolgreich.

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(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand)

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Von
  • dpa

Bürger aus Deutschland haben seit Mai die Löschung von fast 120.000 Links aus Google-Sucherergebnissen beantragt. Fast jeder zweite Link der bereits geprüften wurde auch tatsächlich von Google entfernt. Das geht aus Zahlen hervor, die das Unternehmen am späten Montagabend in seinem Transparenzbericht veröffentlichte. Danach wurden aus Deutschland seit Mai mehr als 31.700 entsprechende Anfragen bei Google eingereicht.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Insgesamt erhielt Google demnach europaweit knapp 190.000 Anfragen zur Löschung von knapp 685.000 Links. Aus Frankreich kamen etwas mehr Anfragen als aus Deutschland, dort war die Erfolgsquote allerdings etwas geringer. Im europaweiten Durchschnitt lag sie bei gut 40 Prozent (rund 2230.000 URLs). Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Suchmaschinen verpflichtet, auf Antrag Verweise aus ihre Suchergebnissen zu entfernen, die die Privatsphäre der Menschen verletzen.

Das bezieht sich nur auf Suchanfragen zu dem Namen der Personen. Das Urteil gilt beispielsweise für Links zu Informationen, die unangenehme oder nicht mehr relevante Informationen aus der Vergangenheit der Personen enthalten. Die Informationen sind damit nicht verschwunden: Auf der ursprünglichen Webseite können sie weiterhin sichtbar sein.

Google ist die größte Suchmaschine in Europa und daher besonders von Anfragen betroffen. Konkurrent Microsoft hat für seine Suchmaschine Bing ebenfalls ein Formular zu Löschanträgen eingerichtet.

Google nannte auch erstmals Beispiele für Links, die entfernt wurden. So seien auf den Antrag eines Vergewaltigungsopfers aus Deutschland Verweise auf Artikel über das Verbrechen entfernt worden. In anderen Fällen verweigerte Google die Löschung. So wollte ein Beamter aus Großbritannien einen Link zu einer Petition für seine Absetzung streichen lassen. Dieser Verweis wurde nicht entfernt. (mho)