Rechtsstreit zwischen Oracle und Google um Android und Java: Supreme Court befragt US-Regierung

In dem seit Jahren andauernden Streit um eine mögliche Urheberrechtsverletzung durch Android hat das höchste Gericht der Vereinigten Staaten nun die US-Regierung um eine Stellungnahme über APIs gebeten.

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Urheberrecht für APIs: Supreme Court befragt US-Regierung
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Alexander Neumann

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten will die Meinung der US-Regierung zu Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces; APIs) einholen. Erst dann will der Supreme Court entscheiden, ob er sich des Falls Oracle gegen Google annehmen wird. Die zur Grundsatzentscheidung aufgerufenen Richter des Supreme Court würden nun nichts unternehmen, bis sie seitens der Regierung eine Stellungnahme erhalten hätten, heißt es in US-Medienberichten.

Der Suchmaschinenkonzern hatte im Oktober das höchste US-Gericht zur Abgabe eines "writ of certiorari" aufgefordert. Damit geht eine Überprüfung des Urteils der Vorinstanz einher. In seinem Antrag bat Google damals den Obersten Gerichtshof um Klärung der Frage, ob sich der Urheberrechtsschutz auf alle Elemente einer Computer-Software erstrecke, einschließlich eines Systems oder Vorgehensweise, die ein Autor auf mehr als eine Art hätte schreiben können. Unterstützer hat Google in Hewlett-Packard, Red Hat und Yahoo gefunden, andere Unternehmen wie Microsoft sind auf Oracles Seite mit der Begründung, dass Googles Anliegen destabilisierend auf Software wirke, die durch Urheberrechte geschützt sei.

Zuvor hatte im Mai 2014 ein Bundesberufungsgericht Oracle im Urheberrechtsstreit mit Google um Android Recht gegeben. Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Konzernen begann im August 2010 mit einer Klage Oracles gegen Google. Nach Auffassung Oracles verstieß das mobile Betriebssystem Android gegen Java-Patente und -Urheberrechte. In der ersten Instanz verneinte eine Jury Patentverletzungen und fand bezüglich des Copyrights keine gemeinsame Position. Der Richter entschied im Juni 2012, die fraglichen Java-APIs unterlägen nicht dem Copyright. Diese Entscheidung hob das Bundesberufungsgericht im Mai 2014 auf, sodass seitdem wieder ein möglicher Schadenersatz durch Google wegen Copyright-Verletzung im Raum steht. (ane)