Breite Kritik am Referententwurf zum eHealth-Gesetz

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf zu einem eHealth-Gesetz wird von Datenschützern und Krankenkassen kritisiert. Der Industrie geht er nicht weit genug.

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Breite Kritik am Referententwurf zum eHealth-Gesetz
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Von
  • Detlef Borchers

Der Referentenentwurf zu einem eHealth-Gesetz soll nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Tempo auf der Datenautobahn der telematisch-medizinischen Infrastruktur bringen. Das gilt besonders für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). "Vorerst ist sie wie ein Sportwagen, der in der Garage auf seinen Einsatz lauert", erklärte Gröhe die Lage. Anreize wie Sanktionen sollen dafür sorgen, dass der Wagen in die Gänge kommt. Besonders die Anreize werden von Lobbygruppen kritisiert.

So begrüßte der GKV-Spitzenverband, die gemeinsame Vertretung aller gesetzlichen Krankenkassen zwar, dass Tempo bei der Einführung der telematischen Infrastruktur gemacht wird. Doch wird der Referentenentwurf dort kritisiert, wo er die verschlüsselte Arzt-zu-Arzt-Kommunikation abseits der eGK fördern will. Für diese Art der Kommunikation, für die Ärzte eine qualifizierte digitale Signatur auf ihren Heilberufsausweisen speichern müssen, sollen sie 55 Cent pro Arztbrief enthalten. Wenn sie weiterhin die papiergebundene Kommunikation nutzen, wird nicht sanktioniert. Dies könne in Zusammenhang mit anderen Regelungen dazu führen, dass die Versicherten "durch Mehrzahlungen über Gebühr belastet werden", erklärte der GKV-Spitzenverband.

Ähnlich äußerte sich der Verband der Ersatzkassen: "Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb das Einlesen oder der Versand von elektronischen Arztbriefen – Tätigkeiten, die ansonsten aufwendig in Papierform erfolgen müssen – nun extra vergütet werden sollen", meinte die VdEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Sie kritisierte auch den verpflichteten Medikationsplan, der bei Versicherten, die mehr als fünf Medikamente einnehmen, zunächst auf Papier ausgedruckt werden soll. Hier seien Online-Verfahren praktikabler.

Auch der Bitkom als Lobbyverband der IT-Industrie begrüßte den Referentenentwurf, forderte jedoch noch mehr Tempo und härtere Sanktionen bei der Einführung der telematischen Infrastruktur. Bitkom-Geschäftsführer Rohleder kritisierte, dass der Entwurf unnütze Parallelstrukturen wie das KV-Safenet der Kassenärztlichen Vereinigungen berücksichtige. Hier müsse es ein einheitliches Netz geben. Zudem sei der Ausdruck eines Medikationsplanes technisch veraltet: "Der Übergang vom Papierplan zur tagesaktuellen elektronischen Übersicht muss im Gesetz verbindlich geregelt werden."

Aus der Sicht der Datenschützer ist der Entwurf des Gesundheitsministeriums enttäuschend. Thilo Weichert, als Datenschützer einer der prominentesten Befürworter der Gesundheitskarte, verwies auf die Vorschläge für ein eHealth-Gesetz, die das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein dem Bundestag gemacht habe. Weichert bewertete den Referentenentwurf als Befreiungsschlag, dem sofort ein "zweiter Aufschlag" erfolgen müsse, bei dem das Patientengeheimnis und die medizinische Funktionalität im Vordergrund stehen müssten. Besonders wichtig sei ein umfassender Beschlagnahmeschutz von medizinischen Daten bei den Datenverarbeitern. "Nur so kann der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die deutsche IT-Industrie im Gesundheitssektor nicht von halbseidenen Anbietern etwa aus Übersee ausmanövriert wird", warnte Weichert.

Die Freie Ärzteschaft kritisierte den Referentenentwurf als Zwangsgesetz zur Datenpreisgabe. Dies widerspreche der informationellen Selbstbestimmung als europäisches Grundrecht, heißt es in der Stellungnahme. Kritische Ärzte und Patienten würden ihren Widerstand gegen zentral gespeicherte Patientendaten nicht aufgeben. Ähnliche Projekte wie das deutsche eGK-Projekt seien international reihenweise gescheitert, stillgelegt worden oder würden nicht genutzt. Eine Verbesserung der Medizin werde es so nicht geben, sondern "mehr Frust im Gesundheitswesen und noch weniger Niederlassungen junger Ärzte". (anw)