Erzwungene Einheit: Entwurf zur Ladesäulenverordnung des BMWi

Erzwungene Einheit

Der Entwurf zur Ladesäulenverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums sieht danach aus, als wollte sie Einheit erzwingen. Die E-Szene diskutiert das Thema deshalb wie wild und erregt sich sehr darüber. Mancher Nicht-Betroffene wundert sich, warum es offenbar so schwierig ist, sich zu einigen

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Von
  • Christoph M. Schwarzer
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Berlin, 19. Januar 2015 – Regieren statt lavieren. Mit einer „Ladesäulenverordnung – LSV“ möchte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Ordnung in das Wirrwarr der Stecker für Batterie-elektrische Autos und Plug-In-Hybride bringen. Der Entwurf soll nach Auskunft einer Sprecherin des BMWi noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten. Die wesentlichen Inhalte: Beim schnellen Gleichstromladen wird das von den deutschen Herstellern favorisierte „Combined Charging System“ (CCS) für jeden verpflichtend, der eine neue Säule aufbauen will. Der Bestand bleibt unberührt. Niemand muss nachrüsten. Die konkurrierenden Standards Chademo und Tesla bleiben erlaubt; es muss aber in Zukunft gewährleistet sein, dass an solchen Säulen, falls sie neu errichtet werden, „aus Gründen der Interoperabilität“ auch zusätzlich ein CCS-Anschluss vorhanden ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Meldepflicht von Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur. Damit wäre endlich die Voraussetzung geschaffen, eine Website oder App zu bauen, die wirklich alle Ladesäulen beinhaltet. Bisherige Lösungen haben oft entweder nur ein Energieunternehmen oder einen Standard abgebildet.

Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbands eMobilität e.V., bewertet die Initiative grundsätzlich positiv: „Die Verordnung schafft ausländische Standards nicht ab. Keiner ist benachteiligt.“ Sigl bemängelt vor allem den späten Zeitpunkt, an dem der Gesetzgeber aktiv wird – das alles hätte seit Jahren geregelt sein müssen, so Sigl.

Ist also jetzt alles gut, herrscht nun die große Einheitlichkeit beim Laden? Nein.

Typ 2 hat sich beim Wechselstrom durchgesetzt

So ist es im Sinn der Technologieoffenheit weiterhin genehmigt, fahrzeugseitig jedes System anzubieten. Die Uneinheitlichkeit ist hier auch weiterhin groß. Beim Wechselstrom (AC) zum Beispiel scheint man sich (auch in der LSV) auf den so genannten Typ 2 geeinigt zu haben. Ein Smart electric drive arbeitet damit genauso wie ein Renault Zoe oder ein Tesla Model S.