Uber bezahlt Fahrern den Personenbeförderungsschein

Der Fahrdienstvermittler Uber liegt mit deutschen Behörden und dem Taxigewerbe im Dauerclinch. Das US-Unternehmen will trotz einer juristischen Niederlage aber nicht klein beigeben.

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Fahrdienst Uber

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

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Von
  • dpa

Der umstrittene Chauffeur-Dienst Uber will nicht aufgeben und spätestens im Sommer in Deutschland einen legalen Service starten. Dieser Fahrdienst solle von Fahrern übernommen werden, die über einen Personenbeförderungsschein verfügten, berichtet die Wirtschaftswoche. Das Unternehmen finanziere seinen Freizeitchauffeuren den Erwerb des Scheins, wie Uber-Deutschland-Manager Fabien Nestmann dem Blatt sagte.

Online-Mitfahrdienst Uber

Teilen statt Besitzen: Der Mitfahrdienst Uber gilt wie der Zimmervermittler AirBnB allen Protagonisten der Sharing Economy als erfolgreiches Vorbild. Doch ist der Dienst sehr umstritten, Geschäftsmodelle wie die von Uber und Airbnb stellen Politik und Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

Auch übernehme man die Kosten für die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, wenn sich die Fahrer als Taxi- und Mietwagenunternehmer lizenzieren lassen wollten. Nach Angaben eines Uber-Sprechers vom Sonntag erfolge dies schon seit geraumer Zeit und sei nicht als Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt Mitte des Monats zu verstehen.

Das US-Unternehmen hat nach eigenen Angaben in Deutschland etwa 50.000 Kunden und rund 1600 Fahrer. Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine Handy-App ihre Fahrdienste an. Das Frankfurter Landgericht hatte dies für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die notwendige Lizenz, Uber stifte sie zum Rechtsbruch an.

Uber hat seinen Service in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angeboten. In all diesen Städten sind Behörden oder Gerichte gegen Uber vorgegangen. In Frankfurt hatte das deutsche Taxigewerbe unter Verweis auf das Personenbeförderungsgesetz geklagt. Das Gericht kritisierte auch mangelnden Rechtsschutz und stellte die Frage nach der Versteuerung der Einkünfte aus den Fahrten.

Uber-Manager Nestmann hatte vor einer Woche angekündigt, man werde "aller Voraussicht nach Berufung einlegen". Das Unternehmen sieht im Verbot von UberPop einen Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit und betonte, man wolle den Dienst auch weiterhin anbieten. (axk)