Bundeskartellamt will auch Booking.com Bestpreisklauseln verbieten

Die Wettbewerbshüter mahnen das Hotelportal Booking.com ab, Zankapfel sind die Bestpreisgarantien, auf die das Portal die Hotels verpflichtet.

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Bundeskartellamt will auch Booking.com Bestpreisklauseln verbieten

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Von
  • dpa

Das Bundeskartellamt will nun auch Deutschlands größtem Hotelportal Booking.com die Anwendung von Bestpreisklauseln verbieten. Die Wettbewerbsbehörde teilte am Donnerstag mit, sie habe das Hotelportal abgemahnt, weil es sich nach wie vor von den Partnerhotels den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lasse.

Das Bundeskartellamt sieht in den Bestpreisklauseln eine Einschränkung des Wettbewerbs. Die Regelungen seien nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. In Wirklichkeit schränkten sie jedoch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsplattformen ein – zum Nachteil der Verbraucher. Denn auch Buchungsportale, die niedrigere Provisionen von den Hotels verlangten, könnten dadurch keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Denn die Hotels, die sich bereits bei auf Bestpreis-Garantien verpflichtet haben, hätten so keine Möglichkeit, günstigere Provisionen an Kunden weiterzureichen. Neuen Wettbewerbern werde so der Markteintritt erschwert.

Das Bundeskartellamt hatte zuvor bereits dem Hotelbuchungsportal HRS die Anwendung der umstrittenen Klauseln untersagt und dafür im Januar auch die Rückendeckung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bekommen. Diese Entscheidung sei inzwischen bestandskräftig, betonte die Behörde. Auch gegen das Hotelportal Expedia läuft bei der Wettbewerbsbehörde ein Verfahren. (axk)