Helene Fischer verbietet der NPD "Atemlos"

Rechtsextreme Partei darf Künstlerin nicht vereinnahmen

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Vor der thüringischen Landtagswahl vom 14. September 2014 war die NPD germanischer Volksweisen offenbar überdrüssig. Stattdessen bedienten sich die Rechtsextremen bei Wahlkampfveranstaltungen der Musik diverser prominenter Künstler. Nicht alle ließen sich die Ausbeutung ihrer Popularität bieten. So erwirkten etwa die Höhner und Wir sind Helden jeweils eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung ihrer Werke, die sie erstinstanzlich erfolgreich verteidigten. Beide Bands sind für ihr Engagement gegen Rechts bekannt.

Auch Sängerin Helene Fischer hatte zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die Nutzung ihres Hits Atemlos erwirkt. Das Landgericht Gera hob diese jedoch wieder auf, da es Zweifel daran hatte, ob die Nutzung das Persönlichkeitsrecht der Künstlerin derart stark beeinträchtige, dass ihr Ruf oder Ansehen gefährdet werde.

Grundsätzlich ist die GEMA aus § 11 des Urheberwahrnehmunsgesetzes verpflichtet, jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen. Die GEMA nimmt aufgrund ihres einheitlichen Berechtigungsvertrags das gesamte Repertoire von Künstlern wahr. Mithin haben Urheber oder Interpreten keine Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke, solange diese nicht als solche entstellt werden. Gleiches gilt für die GVL, die Nutzungsrechte an Werken ausübende Künstler lizenziert. So hatten etwa die Toten Hosen die intensive Nutzung von Tagen wie diese durch die CDU im Wahlkampf verärgert hingenommen, was die Kanzlerin zu einer persönlichen Entschuldigung veranlasst hatte.

Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn Musik explizit zu Werbezwecken eingesetzt oder wenn das Persönlichkeitsrecht in der Weise verletzt wird, dass ein Künstler vereinnahmt wird. Streitig war, ob dies bereits beim lediglich häufigen Abspielen eines Werks bei Wahlkampfveranstaltungen der Fall ist. Die NPD bestritt, das Werk etwa als "Hymne" genutzt zu haben. Anders als die anderen Bands, die sich stets klar gegen die NPD positionierten, verzichtet die Entertainerin Helene Fischer grundsätzlich auf politische Statements.

Fischers langer Atem hatte Erfolg: Nunmehr bewertete das Thüringische Oberlandesgericht die Nutzung durch die NPD als möglicherweise rufschädigend und bestätigte die usprüngliche Unterlassungsverfügung. Für die Richter in Jena war entscheidend, ob sich ein Durchschnittsbeobachter einer musikbegleiteten Wahlkampfveranstaltung frage, ob die Künstlerin denn etwas mit der NPD zu tun habe. Dies war nach Ansicht der Richter der Fall.