Datenschutz-Klage gegen Facebook: Muster-Prozess mit Sprengkraft?

Die Auseinandersetzung um Datenschutzverstöße bei Facebook könnte nun in Österreich ausgetragen werden. Am Donnerstag entscheidet ein Gericht, ob es dafür zuständig ist. Zehntausende Nutzer haben sich einer Art Sammelklage angeschlossen.

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Facebook

(Bild: dpa, Jens Büttner)

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In Österreich landet der Streit um mögliche Datenschutzverstöße von Facebook nun vor einem ordentlichen Gericht. Der Musterprozess vor dem Landgericht Wien an diesem Donnerstag betrifft im Prinzip aber auch Facebook-Nutzer außerhalb der Alpenrepublik. Die große Frage zum Auftakt ist aber erst einmal, ob sich das Gericht überhaupt für zuständig erklärt.

Nach Ansicht der acht Kläger aus Österreich, Deutschland und Indien sammelt Facebook Daten ohne entsprechende Zustimmung. Damit bezieht sich die Gruppe um den Datenschutzaktivisten Max Schrems zwar aufs Grundsätzliche, formal handelt es sich jedoch um eine Schadenersatzklage. In der wird unter anderem ein "symbolischer Schadensersatz" von 500 Euro pro Person gefordert. Da mehrere Zehntausend Nutzer ihre Ansprüche für eine Art Sammelklage abgetreten haben, geht es trotzdem um mehr als 10 Millionen Euro, wie die Verantwortlichen erläutern. Sollten Teile von Facebooks Geschäftsmodell für unzulässig erklärt werden, könnte es für das Unternehmen noch dicker kommen.

Inhaltlich werden in der Klage eine ganze Reihe mutmaßlicher Verstöße aufgezählt, die Facebook vorgeworfen werden. Darunter finden sich viele oft geäußerte Kritikpunkte an dem sozialen Netzwerk, etwa die Frage, wie erhobene Daten verwendet werden und inwiefern im Rahmen vom PRISM mit der NSA kooperiert wird. Außerdem geht es um das Tracking durch Facebook-Plugins, die Datenweitergabe an Apps und Auskünfte an die eigenen Nutzer. Der Konzern hält sich nach eigener Überzeugung und laut mehreren Berichten der irischen Regulierungsbehörde an die europäischen Datenschutzrichtlinien. Man arbeite daran, die Richtlinien weiterzuentwickeln, es sei aber schwierig, alle Kritiker zufriedenzustellen.

Facebook-Europa hat seinen Sitz in der irischen Hauptstadt Dublin. Da dort aber alle Facebook-Nutzer außerhalb Nordamerikas registriert sind, ginge es in einem Verfahren um die Geschäftsbeziehungen mit nicht weniger als eine Milliarde Nutzern. In Irland sei eine Klage von vielen Facebook-Nutzern aber unzulässig, weil das gegen die "öffentliche Ordnung" verstoßen würde beziehungsweise gar nicht erlaubt sei, meinte Facebook. Bei Verbraucherschutz-Angelegenheiten ist der Gerichtsstand dagegen die Heimat des Klägers. Aber dortige Gerichte seien nicht zuständig, habe Facebook den Klägern erklärt. Die konstatieren, dass man bei Facebook offenbar davon ausgehe, nirgendwo verklagt werden zu können.

Max Schrems hatte bereits 2011 zahlreiche Beschwerden gegen die Datenschutzbehörden in Irland wegen Facebook eingereicht. Da dort nichts passierte, hat er 2014 die Beschwerden zurückgezogen und die Klage in Wien eingebracht. Binnen weniger Tage hatten 25.000 Menschen ihre etwaige Schadenersatzansprüche an Schrems abgetreten. Der vertritt damit deren Interessen – und will das Geld im Erfolgsfall weiterleiten. Wann sie als weitere Kläger in das Verfahren eingeführt werden, wird sich erst später herausstellen. Weitere 50.000 Menschen hatten sich via Internet registrieren lassen, um sich gegebenenfalls später der Klage anschließen zu können. Die Möglichkeit dazu besteht immer noch.

Am ersten Verhandlungstag geht es nun am Donnerstag aber noch nicht um Inhalte. Vielmehr sollen die Zuständigkeit und etwaige weitere Termine festgelegt werden. Ein entsprechender Beschluss kann am selben Tag oder Wochen später schriftlich mitgeteilt werden. Ein eventuelles Urteil wäre in Irland direkt durchsetzbar und dort juristisch auch nicht mehr zu bekämpfen, versichern die Kläger.

Für Schrems ist Wien nur einer von mehreren Schauplätzen in seinem Kampf für die Einhaltung von Datenschutzrechten bei Facebook. Der Europäische Gerichtshof wird demnächst über eine generelle Klage von Schrems zur Weitergabe-Praxis von Daten durch US-Unternehmen an die NSA urteilen. Das könnte Auswirkungen auf Verträge zwischen der EU und den USA haben, etwa das Safe-Harbour-Abkommen. (mit Material der dpa) / (mho)